Nachfolgend fasst der Bau- und Umweltausschuss folgenden Beschluss:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 35
Abs. 1 BauGB hergestellt.
2.
Die
Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 123/2019 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Bauamtsleiter Rabenstein erläutert das Bauvorhaben anhand der Planunterlagen.