Der
Bau- und Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:
1.
Das gemeindliche Einvernehmen zu dem
Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird mit
der Maßgabe erteilt, dass
-
das
unverschmutzte Niederschlagswasser dezentral in das Gewässer II. Ordnung
Steinach eingeleitet wird,
- eine Baulast auf dem Grundstück Flst. 118 für das Flst. 118/1 übernommen wird, damit auch das unverschmutzte Niederschlagswasser des Flst. 118/1 dezentral in das Gewässer II. Ordnung Steinach eingeleitet werden kann,
- der Gewässerrandstreifen der Steinach (5 m) von jeglicher Bebauung freigehalten wird. Ebenso darf der Schutzbereich des öffentlichen Kanals in einer Breite von 2,0 m rechts und links der Rohrtrasse baulich nicht in Anspruch genommen werden,
- die Auflagen des Amtes für Umweltschutz beachtet werden,
-
die
Garagendächer extensiv begrünt werden,
-
für die
Befestigung der Zufahrt bzw. des Zuwegs nur wasserdurchlässiges Material
verwendet wird
-
der
Zufahrtsbereich aufgrund der bestehenden Topographie seitens des Landratsamtes
nochmals überprüft wird.
- Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch
gemäß § 84 Abs. 2 WG zu, sofern die Wasserrechtsbehörde keine andere
Weisung erteilt.
- Die Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an das Baugrundstück dem geplanten Vorhaben zu.
Auf die Sitzungsvorlage 129/2019, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.
Bauamtsleiter Rabenstein erläutert das Bauvorhaben ausführlich anhand der Planunterlagen. Er weist auf die dezentrale Entwässerung des Niederschlagswassers des Grundstücks Flst. 118 in die Steinach hin. Auch das Flst. 118/1 muss dezentral in die Steinach entwässert werden. Es bedarf daher einer Baulast für das Flst. 118. Dies ist ebenfalls in den Beschluss aufzunehmen
Gemeinderat Moser gibt zu bedenken, dass das Gelände in diesem Bereich sehr steil und insgesamt abfallend ist. Er kann sich die Zufahrt von der Reh- / Marderstraße zur Garage nicht vorstellen.
Bauamtsleiter Rabenstein gibt Gemeinderat Moser Recht. Der Einfahrtsbereich soll aufgrund der bestehenden Topographie daher nochmals überprüft werden. Dieser Hinweis wird in der Stellungnahme der Gemeinde aufgenommen.
Nachfolgend wird über den ergänzten Beschlussantrag abgestimmt.