Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:

 

1.                   Die Gemeinde Berglen stimmt der geplanten Waldumwandlung auf dem Gemeindegrundstück Flst.Nr. 1322 der Gemarkung Hößlinswart als Grundstückseigentümerin zu.

 

2.            Grundsätzliche Einwände gegen die beantragte Zulassung des Rahmenbetriebsplanes für die Erweiterung der Abbaufläche für Quarzsand bestehen seitens der Gemeinde Berglen nicht. Aufgrund der Unterbrechung des Wirtschaftswegs ist jedoch mit dem Bauamt der Gemeinde Berglen und Revierförster Graß bzw. dem Forstamt des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis eine alternative Wegeverbindung festzulegen und herzustellen.

 


Auf die Sitzungsvorlage 518/2019, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Protokollnotiz: Gemeinderat Beck ist befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil. Der befangene Gemeinderat rückt vom Sitzungstisch ab.

 

Bauamtsleiter Rabenstein erläutert nachfolgend ausführlich den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und den Planunterlagen.

 

Zu verschiedenen Anfragen aus der Mitte des Gemeinderats teilt Herr Rabenstein mit, dass der Abbau in drei Abschnitten vorgesehen ist. Jeder Abschnitt wird nach erfolgtem Abbau wieder aufgefüllt und rekultiviert. Bezüglich der rechtlichen Vorgaben und der Überprüfung durch die Behörde führt Bauamtsleiter Rabenstein aus, dass das Sandwerk unter bergrechtlicher Aufsicht steht und vom RP Freiburg (Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau) überwacht wird. In diesem Zusammenhang wird auch kontrolliert, ob die Auflagen und Bedingungen in der Genehmigung des Rahmenbetriebsplans eingehalten werden. Hinsichtlich der Waldumwandlung (Ausstockung) liegt die Aufsicht beim RP Tübingen (Körperschaftsforstdirektion). Von dieser Behörde erfolgen die Vorgaben zum Holzeinschlag und der anschließenden Rekultivierung (Aufforstung).