Der Bau- und Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB mit der Maßgabe erteilt, dass das
Garagendach mit einer extensiven Begrünung versehen wird.
2.
Die
Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 151/2019 vor. Diese ist Bestandteil des Protokolls.
Der Sachverhalt wird von Bauamtsleiter Rabenstein anhand von Planunterlagen ausführlich dargestellt.