Beschluss: einstimmig beschlossen

Nachfolgend fasst der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss:

 

1.                   Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Machbarkeitsstudie / Gebäudeplanung der Architektenpartnerschaft ARP für den Neubau eines Gemeindebauhofs mit Wasserwerk beim Gewerbegebiet Erlenhof II auf Gemarkung Steinach und Reichenbach, Flur 2.

 

 

2.                  Die Architektenpartnerschaft ARP wird mit der weiteren Planung beauftragt (Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) gemäß HOAI). Das Büro für Landschaftsarchitektur Blank erhält den Auftrag zur Freianlagenplanung. Mit der Erschließungsplanung wird das Ingenieurbüro Riker + Rebmann beauftragt. Der Vorsitzende wird zum Abschluss der entsprechenden Verträge und evtl. mit weiteren erforderlichen Fachingenieuren / Planern ermächtigt.

 

3.                  Die Verwaltung wird beauftragt, ein genehmigungsfähiges Baugesuch zu erarbeiten und dieses dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis zur Genehmigung vorzulegen. Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 in Verbindung mit § 31 BauGB wird erteilt.

 

4.                  Ein Bebauungsplanentwurf ist dem Gemeinderat zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die hierzu erforderlichen Fachplaner zu beauftragen.

 

5.                  Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Antrag auf Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 beim Gemeindeverwaltungsverband Winnenden zu stellen.

 

6.                  Die erforderlichen Finanzmittel werden in den Haushaltsjahren 2020 ff bereitgestellt.

 

7.                   Die Gemeinde bildet aus der Mitte des Gremiums der Gemeinderäte einen Beirat, der sich eingehend mit der Planung befasst und eventuellen Einsparungsmöglichkeiten aufzeigt. Jede Fraktion im Gemeinderat kann Mitglieder benennen.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 530/2019 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Nachfolgend erläutert der Vorsitzende den Sachverhalt. Er betont, dass aus dem Beschluss in der heutigen Sitzung kein Automatismus hervorgeht, sondern dieser lediglich die Grundlage für das weitere Vorgehen zur Umsetzung des Projektes darstellt. Er stellt klar, dass heute nur die grundsätzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um ins weitere Verfahren eintreten zu können. Vorstellbar wäre, dass aus der Mitte des Gremiums der Gemeinderäte ein Beirat gebildet wird, der sich eingehend mit der Planung befasst und mögliche Einsparungen prüft, damit die von der Architektenpartnerschaft aufgestellte Kostenprognose etwas nach unten korrigiert werden könnte. Die Anzahl der Mitglieder des Beirats ist nicht begrenzt. Jede Fraktion im Gemeinderat kann Mitglieder benennen.

 

Anschließend erläutert Architekt Hamm von der Architektenpartnerschaft ARP den aktuellen Planungsstand. Gemeinsam mit dem Bauhofleiter wurde die Planung für das funktionale Gebäude entworfen. Er weist darauf hin, dass die Machbarkeitsstudie eine relativ grobe Planung ist. Eine Kostenberechnung kann deshalb noch nicht aufgestellt werden, es wurde eine Grobkostenschätzung über die Bruttogrundfläche (BGF) durchgeführt. Die von Gemeinderat Haller angesprochene Haustechnik ist in dieser Kostenschätzung schon enthalten.

 

Für Gemeinderat Haller ist ganz klar, dass ein Neubau für den Bauhof benötigt wird. Das Thema sollte seiner Meinung nach jedoch noch weiter gefasst werden. Bei der Entscheidung über den Bauhofneubau sollte auch die Zukunft des Wasserwerks bzw. der Kläranlage eine Rolle spielen. Fragen hinsichtlich einer möglichen interkommunalen Lösung im Wasserwerk, eine mögliche Nutzung der Abwärme aus der Kläranlage o.ä. sind daher ebenfalls zu berücksichtigen. Außerdem sollten Bauhöfe anderer Flächenkommunen besichtigt werden. Die Gemeinde hat diesbezüglich bereits sehr gute Erfahrungen gemacht (Kinderhaus, Sporthallenneubau, Feuerwehrhaus).

 

Bauamtsleiter Rabenstein betont, dass die Machbarkeitsstudie jetzt an einen Punkt gekommen ist, an dem die Planung mit dem Gremium beraten werden und eine Entscheidung hinsichtlich des Standorts getroffen werden kann. Um detailliert in die Gebäudeplanung einzusteigen ist es erforderlich, die Fachingenieure zu verschiedenen Punkten heranzuziehen. Nach eingehender Prüfung wird der Gemeinderat letztendlich darüber entscheiden, ob und ggf. wann das Projekt tatsächlich umgesetzt wird. Herr Rabenstein weist darauf hin, dass der Bauhof in Urbach im Vorfeld besichtigt wurde. Man habe in diesem Zusammenhang gewonnene Erkenntnisse (Verzicht auf LKW-Waschbox etc.) in die vorliegenden Grundrisse einfließen lassen.

 

Bürgermeister Friedrich ist der Auffassung, dass entsprechende Räumlichkeiten (Büro) für das Wasserwerk berücksichtigt werden sollten, unabhängig von der Frage der Betriebsführung des Wasserwerks.

 

Zur Anfrage von Gemeinderätin Aigner bezüglich der Rampe führt Bauamtsleiter Rabenstein aus, dass es Überlegungen gibt, die Erschließung des Bauplatzes nicht hangparallel durch eine zusätzliche Fahrspur auszuführen, sondern über die geplante neue Straßenverbindung zum Spechtshof. Dies setzt jedoch voraus, dass das Bauhofgelände insgesamt angehoben wird, um den Neigungswinkel der Zufahrt möglichst verträglich zu halten. Zudem sind Gespräche mit dem RP Stuttgart bezüglich des damit einhergehenden Abstands zur L 11140 zu führen.

Architekt Hamm ergänzt, dass Statiker und Geologen jetzt in die Planung mit einbezogen werden müssen.

 

Gemeinderat Friz verweist auf den Höhenunterschied des Cleanparks zur L 1140, dieser beträgt sieben Meter. Mit einer entsprechenden Stützmauer stellen die vier Meter Höhendifferenz vom geplanten Bauhof zur Landesstraße seiner Meinung nach kein Problem dar.

 

Gemeinderat Klenk verweist auf die Begehung im Bauhof, bei der sich alle einig waren, dass sich beim Bauhof etwas ändern muss. Es ist zwingend notwendig, den Bauhof zukunftsorientiert zu gestalten. Deshalb sollte die Planung jetzt weitergeführt werden und man sollte mögliche Kosteneinsparungen prüfen, wobei ihm bislang nicht aufgefallen ist, dass in irgendwelchen Bereichen etwas geplant ist, was nicht zweckmäßig ist.

 

Gemeinderätin Dr. Reichart hält den Beirat für sehr sinnvoll.

 

Der Vorsitzende ergänzt den Beschlussantrag mit Ziffer 7:

„Die Gemeinde bildet aus der Mitte des Gremiums der Gemeinderäte einen Beirat, der sich eingehend mit der Planung befasst und eventuelle Einsparungsmöglichkeiten aufzeigt. Jede Fraktion im Gemeinderat kann Mitglieder benennen.“