Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Mit 15 Ja-Stimmen und einer Enthaltung beschließt der Gemeinderat:

 

1.                   Es wird festgestellt, dass weder ein an der Beschlussfassung mitwirkendes Mitglied des Gemeinderats, noch der Vorsitzende, befangen sind.

 

2.            Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Neubau Bauhof“ auf Gemarkung Steinach und Gemarkung Reichenbach, Flur Spechtshof, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.            Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB, da sich durch die Bauleitplanung Abweichungen zu den Darstellungen im derzeit geltenden Flächennutzungsplan ergeben.

 

4.            Zusammen mit dem Bebauungsplan sollen auch örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO für den Geltungsbereich des Bebauungsplans erlassen werden.

 

5.            Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst auf Gemarkung Steinach, Flur Steinach, das Grundstück Flst.Nr. 740/48 sowie die Teilflächen der Grundstücke Flst.Nr. 740/2 (Weg) 740/3, 740/43, 740/44 und 760/2 (Daimlerstraße). Auf Gemarkung Reichenbach, Flur Spechtshof, werden in den Geltungsbereich des Bebauungsplans die Teilflächen der Grundstücke Flst.Nr. 172 und 174/1 einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan der Architekten Partnerschaft ARP, Stuttgart, im Maßstab 1:1000 vom 17.12.2019.

 

6.            Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen. Die beschlossenen Unterlagen werden für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt und es wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Ferner wird eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

7.            Der Vorsitzende wird zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Umsetzung externer Ausgleichsmaßnahmen ermächtigt.

 


Auf die Sitzungsvorlage 561/2019, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Protokollnotiz: Gemeinderätin Aigner ist befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.

 

Nachfolgend erläutert Herr Miracapillo das geplante Bebauungsplanverfahren anhand von Planunterlagen.

 

Bürgermeister Friedrich betont, dass es für die Verwaltung wichtig ist, dass aus dem neuen Planungsrecht (FNP-Änderung und Aufstellung des Bebauungsplans „Neubau Bauhof“) kein Automatismus entsteht. Ob und in welcher Form gebaut werden soll, entscheidet ausschließlich der Gemeinderat.