Nachfolgend fasst der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss:

 

1.         Es wird festgestellt, dass weder ein an der Abstimmung teilnehmendes Mitglied des Gemeinderates, noch der Vorsitzende befangen sind.

 

2.         Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie des Landratsamts werden entsprechend dem gemeinsamen Abwägungsvorschlag der ARP und der Verwaltung (Anlagen 4 und 5) nicht berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen.

 

3.        Der Bebauungsplan „Hanfäcker, 1. Änderung“ mit den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO auf Gemarkung Rettersburg wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Satzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage).

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zur Inkraftsetzung des Bebauungsplanes zu veranlassen.

 

  


Auf die Sitzungsvorlage 585/2020, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Nachfolgend führt der Vorsitzende kurz in die Thematik ein.

 

 

Nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat unterbricht der Vorsitzende die öffentliche Sitzung und lässt eine Bürgerfrage zu.

 

Die Zuhörerin äußert auch im Namen von weiteren Anliegern die Sorge, dass die Bebauung des geänderten Bereichs bis an die Grundstücksgrenze der umliegenden Grundstücke heranreicht. Aus diesem Grund wird angefragt, ob es möglich ist, die Grünbereiche bzw. Spielflächen zu fixieren.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Verwaltung / der Gemeinderat von Anfang an sehr transparent mit diesem Thema umgegangen sind. Mit der Kreisbau wurde ein Kombinationsprojekt von Kindertageseinrichtung und sozialem Wohnungsbau erarbeitet. Der Kaufvertrag enthält entsprechende Regelungen.

Es ist nicht vorgesehen, die Gebäude unmittelbar an die umliegenden Häuser zu bauen, vielmehr sollen im nördlichen Teil des Grundstücks die Spielflächen für die Kindertageseinrichtung entstehen. Der Baukörper selbst ist im Westen und Süden des Grundstücks geplant.

 

Bauamtsleiter Rabenstein führt ergänzend aus, dass es notwendig war, das Baufenster auch über den nördlichen Teil des Grundstücks auszudehnen, um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung der Spielgeräte zu schaffen.

 

Im Anschluss daran tritt der Gemeinderat formell wieder in die Sitzung ein.