Der Bau- und Umweltausschuss beschließt
einstimmig:
1. Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass
- die Eindeckung des Dachs an den Bestand
angeglichen wird;
-
das sämtliche Zugangs-, Zufahrts-
und Stellplatzflächen nur mit wasserdurchlässigen Belägen befestigt werden.
2. Die
Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an die Baugrundstücke dem geplanten
Vorhaben zu.
Herr Rabenstein erläutert das geplante Bauvorhaben ausführlich anhand der Planunterlagen. Auf die Sitzungsvorlage 22/2015 wird verwiesen.