Der Bau- und Umweltausschuss
fasst nachfolgend den einstimmigen Beschluss:
1. Das gemeindliche
Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34
Abs. 1 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass
- die Zugangs- und Zufahrtsflächen nur mit wasserdurchlässigen
Belägen befestigt werden;
- das anfallende Niederschlagswasser direkt dem Gewässer II.
Ordnung Auwiesenbach zugeleitet wird.
2. Die Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an das
Baugrundstück dem geplanten Vorhaben zu.
Herr Rabenstein erläutert das geplante Bauvorhaben anhand der Sitzungsvorlage 23/2015 ausführlich. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Gemeinderätin Lang weist auf einen Zugang zum Auwiesenbach hin, der von den Bürgern zum Wasserholen genutzt wird. Sie erkundigt sich, ob der Zugang, der über das Grundstück der Antragsteller geht, aufrechterhalten bleiben kann.
Herr Rabenstein betont, dass dies der Entscheidung des Eigentümers obliegt.