Der Bau- und Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34
BauGB wird unter der Maßgabe erteilt, dass eine dezentrale
Niederschlagsentwässerung über einen Sickerschacht mit einem Notüberlauf in den
Schmutzwasserkanal wie in den Planunterlagen vom 30.03.2020/27.04.2020
dargestellt vorgenommen wird.
2.
Die
Gemeinde stimmt der Übernahme einer Baulast bzgl. der Entwässerung über das
Flst.Nr. 7/5 zu.
3.
Die
Gemeinde stimmt dem geplanten Vorhaben ferner auch als Angrenzerin an das
Baugrundstück zu.
Auf die Sitzungsvorlage 166/2020 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Einleitend weist der Vorsitzende darauf hin, dass dies eines der Bauvorhaben ist, bei dem es der Gemeinde gelungen ist, für den Bauherrn Fördermittel im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum zu akquirieren.
Nachfolgend erläutert Bauamtsleiter Rabenstein den Sachverhalt anhand der Planunterlagen ausführlich.