Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit
§ 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass als
Ausgleich eine Strauchbepflanzung (drei heimische Sträucher) auf dem Grundstück
vorgenommen wird.
2.
Die
Gemeinde Berglen stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück
zu.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 175/2020 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.