Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 1

Mit 15 Ja-Stimmen und einer Enthaltung fasst der Gemeinderat den Beschluss:

 

1.      Die während der öffentlichen Auslegung zum FNP-Änderungsentwurf mit dem Lageplan vom 28.09.2020 und der Begründung vom 28.09.2020 abgegebenen Stellungnahmen werden entsprechend den Ausführungen in Anlage 1 zu dieser Vorlage behandelt.

2.      In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgende neuen Darstellung aufgenommen:

·      Fläche für den Gemeinbedarf "Kinderhaus Koppelesbach" in Winnenden (0,9 ha)

·      Wohnbaufläche "Burgeräcker" in Winnenden (0,1 ha)

Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die folgende Darstellungen herausgenommen und als Wohnbaufläche "Burgeräcker" in Winnenden (Planung) dargestellt:

·      Fläche für den Gemeinbedarf "Kindergarten Burgeräcker" in Winnenden (0,1 ha)

3.      Maßgebend ist der vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigte Lageplan vom 28.09.2020 im Maßstab 1 : 5.000.

4.      Die Begründung vom 28.09.2020 / 31.05.2021 wird festgestellt.

 

   


Auf die Sitzungsvorlage 719/2021 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.