Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Mit acht Ja-Stimmen und einer Enthaltung fasst der Bau- und Umweltausschuss folgenden Beschluss:

 

1.         Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB mit der Maßgabe erteilt, dass als Ausgleich für die Inanspruchnahme nicht überbaubarer Grundstücksfläche ein zusätzlicher Baum auf dem Baugrundstück gepflanzt wird.

2.         Die Gemeinde stimmt dem Bauvorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.

  


Auf die Sitzungsvorlage 3/2022, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Bauamtsleiter Rabenstein erläutert das Bauvorhaben anhand von Planunterlagen ausführlich.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass hier ohne weitere Versiegelung von Flächen Wohnraum (sieben barrierefreie Wohnungen) geschaffen werden kann.

 

Zu einer Nachfrage von Gemeinderat Haller teilt Bauamtsleiter Rabenstein mit, dass die Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten erst ab Mai 2022 gilt.

 

Gemeinderat Haller führt aus, dass durch die Überschreitungen des Baufensters zusätzlicher Baugrund geschaffen wird. Vor diesem Hintergrund stellt sich für ihn die Frage, ob die Gemeinde für die zusätzliche Baulandfläche (38,5 m²) eine Abschöpfung generieren kann.

 

Bauamtsleiter Rabenstein teilt hierzu mit, dass das Grundstück durch die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans keinen Mehrwert erfährt, da die vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwerte für das Gesamtgrundstück gültig sind und aufgrund der Grundstücksgröße auch keine Abschläge vorgenommen werden. Es besteht daher auch keine Möglichkeit der Abschöpfung.

 

Gemeinderat Hammer findet die Planung gelungen, stört sich aber an der Stellplatz- und Carportsituation.

 

Bauamtsleiter Rabenstein informiert, dass die Forderung der Stellplatzsatzung der Gemeinde mit insgesamt zehn geplanten Stellplätzen eingehalten ist. Die Anzahl und Lage der Stellplätze kann von der Verwaltung daher nicht beeinflusst werden.

 

Gemeinderätin Höflich fragt an, ob der Wunsch hinsichtlich des Anbringens einer Photovoltaik-Anlage an den Bauherrn weitergegeben werden kann.

 

Bauamtsleiter Rabenstein sagt zu, diese Anregung in die Stellungnahme der Gemeinde aufzunehmen.

 

Gemeinderat Hammer weist darauf hin, dass durch den Abriss des Gebäudes die Filiale der Volksbank wegfällt. Er erkundigt sich, ob ein anderer Standort hierfür vorgesehen ist.

 

Der Vorsitzende informiert, dass die Volksbank mit einer Filiale in Oppelsbohm auch weiterhin vor Ort sein wird.