Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Mit acht Ja-Stimmen und einer Enthaltung fasst der Bau- und Umweltausschuss folgenden Beschluss:

 

1.         Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB und i.V.m. § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB mit der Maßgabe erteilt, dass das Flachdach des Vorbaus begrünt wird.

Die Gemeinde stimmt dem Bauvorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu. 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 12/2022 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Bauamtsleiter Rabenstein erläutert den Sachverhalt ausführlich anhand der Planunterlagen. Er weist darauf hin, dass hier kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt. Nach den textlichen Festsetzungen des einfachen Bebauungsplans sind Pultdächer zulässig. Die Zulässigkeit der Gebäudehöhen ist nach § 34 BauGB zu prüfen. Das Vorhaben muss sich an der vorhandenen Umgebungsbebauung orientieren. Die angrenzenden Gebäude liegen über dem geplanten Gebäude. Eine Einfügung ist also gegeben. Einzig der Vorbau mit Flachdach könnte vom Gremium anders beurteilt werden. Er spielt jedoch eine untergeordete Rolle.

 

Gemeinderat Hammer kann keinen großen Gefallen an der Dachform des geplanten Gebäudes finden.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass diese Grundlagen einst vom Gemeinderat beschlossen wurden. Das Gremium hat sich daran zu halten.

 

Zur Nachfrage von Gemeinderat Haller bezüglich einer Photovoltaik-Anlage teilt Bauamtsleiter Rabenstein mit, dass das Hauptdach ungünstig nach Osten ausgerichtet ist. Eine PV-Anlage macht vor diesem Hintergrund keinen Sinn.