Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:

 

1.    Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird unter den Maßgaben erteilt, dass

-       als Ausgleich für die Inanspruchnahme von nicht überbaubarer Grundstücksfläche ein zusätzlicher einheimischer Laubbaum gem. Pflanzliste des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Erlenhof – Änderung“ auf dem Baugrundstück zu pflanzen ist,

-       die Erfüllung aller Pflanzgebote dem Bauamt der Gemeinde Berglen nach Fertigstellung des Vorhabens unaufgefordert nachgewiesen wird und

-       für das auf den Dachflächen anfallende Niederschlagswasser eine dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung vorgesehen wird.

 

2.    Die Gemeinde stimmt dem Bauvorhaben auch als Angrenzerin zu.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 15/2022 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Bauamtsleiter Rabenstein erläutert nachfolgend den Sachverhalt anhand der Planunterlagen.

 

Hinsichtlich des geforderten Laubbaums, der als Ausgleich für die Inanspruchnahme von nicht überbaubarer Grundstücksfläche gepflanzt warden muss, erkundigt sich Gemeinderat Hammer nach der Zuständigkeit für die Kontrolle.

 

Bauamtsleiter Rabenstein weist darauf hin, dass die Erfüllung aller Pflanzgebote dem Bauamt vom Bauherrn unaufgefordert nachgewiesen werden müssen. Die Verwaltung wird ggf. nochmals nachhaken und überprüfen.