Mit 14 Ja-Stimmen und einer Enthaltung fasst der Gemeinderat den Beschluss:

 

1.                   Es wird festgestellt, dass weder ein an der Abstimmung teilnehmendes Mitglied des Gemeinderats, noch der Vorsitzende, befangen sind.

 

2.                   Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend dem vorliegenden Abwägungsvorschlag (siehe Anlage 4) der ARP vom 17.05.2022 berücksichtigt oder zur Kenntnis genommen.

 

Redaktionelle Änderung:

In der Zeichenerklärung der Planzeichnung wird der Einschrieb FD, DN bis 10° durch den Einschrieb FD, DN bis 15°, entsprechend dem Eintrag in der Nutzungsschablone, ersetzt. Die Begründung wird entsprechend angepasst.

 

3.                   Der Bebauungsplan „Neubau Bauhof“ und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) auf den Gemarkungen Steinach und Reichenbach, Flur Spechtshof, der Gemeinde Berglen werden mit der unter Ziffer 2 genannten redaktionellen Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 LBO als jeweils selbstständige Satzung beschlossen (siehe Anlage 5). Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zur Inkraftsetzung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zu veranlassen.

 

4.                   Das Ingenieurbüro Riker + Rebmann aus Murrhardt erhält den Auftrag für die Erschließungs- und Genehmigungsplanung. Der Vorsitzende wird mit dem Abschluss eines entsprechenden Honorarvertrags beauftragt.

  


Auf die Sitzungsvorlage 25/2022, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen. Dem Gremium liegt zudem noch die aktualisierte Fassung der Vorlage vom 17.05.2022 vor. Diese wurde vor der Sitzung ausgehändigt.

 

Protokollnotiz: Gemeinderat Friz nimmt ab 19.05 Uhr an der Sitzung teil.

 

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Claudio Miracapillo von der Architektenpartnerschaft ARP aus Stuttgart und erteilt nachfolgend das Wort an die stellvertretende Bauamtsleiterin Büning, die die Eckdaten zum Bebauungsplanverfahren zusammenfasst und erläutert. Sie führt ergänzend aus, dass in der Zeichenerklärung der Planzeichnung eine kleine redaktionelle Änderung vorgenommen wurde. Der Einschrieb FD, DN bis 10° wird durch den Einschrieb FD, DN bis 15°, entsprechend dem Eintrag in der Nutzungsschablone ersetzt. Die Begründung wird entsprechend angepasst.

 

Gemeinderat Kraus stellt fest, dass in der Feststellung der Befreiungslage (Anlage 9) eine kleinere Fläche (4.800 m²) enthalten ist, als im Streuobstantrag für den Bauhof (Anlage 8) mit 5.350 m².

 

Herr Miracapillo führt hierzu aus, dass der Antrag der Streuobstwiesen über den Bebauungsplan hinausgeht. Die Abgrenzung wurde größer gefasst, da auch noch der angrenzende Wirtschaftsweg mit einbezogen wurde.

 

Gemeinderat Kraus spricht das Artenschutzgutachten von Quetz aus dem Jahr 2016 an und erkundigt sich, ob dies noch Gültigkeit habe.

 

Herr Miracapillo teilt hierzu mit, dass das Gutachten für den Satzungsbeschluss weiterhin relevant sei, da im Jahr 2017 Nachuntersuchungen stattgefunden haben, die Bestandteil des Gutachtens sind und die 5-Jahresfrist somit eingehalten ist. 

 

Gemeinderätin Dr. Reichart nimmt Bezug auf die Alternativ-Standortuntersuchungen, die im Vorfeld der Machbarkeitsstudie durchgeführt wurden. Dabei hat sich gezeigt, dass die möglichen Standorte in Oppelsbohm und Erlenhof ungeeignet sind und nicht in Frage kommen. Die Alternativprüfung hat ergeben, dass kein anderer Standort als der im Gewerbegebiet Erlenhof in Frage kommt. Gemeinderätin Dr. Reichart merkt an, dass die SPD-Fraktion über den Standort nicht glücklich sei, sie aber vor diesem Hintergrund ihre weitere Zustimmung geben wird.

 

Nachfolgend wird über den aktualisierten Beschlussvorschlag mit der angesprochenen redaktionellen Änderung abgestimmt.