Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:

 

1.      Es wird festgestellt, dass weder ein Mitglied des Gemeinderates noch der Vorsitzende befangen sind.

 

2.      Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Alter Hau – 2. Erweiterung", Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB in Oppelsbohm, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB gefasst. Ferner wird der Bebauungsplan im Entwurf festgestellt.

 

3.      Zusammen mit dem Bebauungsplan sollen auch örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) erlassen werden.

 

4.      In den Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden auf Gemarkung Oppelsbohm die Grundstücke Flst.Nr. 2108/1 und 2108/2 sowie Teilflächen der Flst.Nr. 2109/1 und 2103 (Hindemithstraße) einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan im Maßstab 1: 500 der Architekten Partnerschaft ARP, Stuttgart, vom 19.07.2022.

 

5.      Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt, weshalb von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

 

6.      Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt. Ferner wird von der Erstellung eines Umweltberichtes gemäß § 2a BauGB abgesehen.

 

7.      Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Berglen öffentlich bekannt zu machen. Der beschlossene Bebauungsplanentwurf vom 19.07.2022 einschließlich der Begründung vom 19.07.2022 ist nach entsprechender Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Berglen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ferner sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

   


Auf die Sitzungsvorlage 45/2022, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Janecki von der Architektenpartnerschaft ARP aus Stuttgart.

 

Herr Janecki geht nachfolgend auf die gestalterischen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften ein.

 

Bauamtsleiter Rabenstein ergänzt, dass das Grundstück bislang schon im Geltungsbereich eines Bebauungsplans war. Da die Gemeinde seinerzeit dieses jedoch nicht erwerben konnte, wurde damals eine private Grünfläche und keine Baufläche ausgewiesen.

 

Zur Nachfrage von Gemeinderat Kraus teilt Herr Janecki mit, dass die Aufstellung des Babauungsplans “Alter Hau – 2. Erweiterung” im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgt. Von einem Umweltbericht kann daher abgesehen werden.