Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom aktuellen Sachstand des Flurbereinigungsverfahrens in Berglen.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 62/2022 sowie die PowerPoint-Präsentation vom Amt für Vermessung und Flurneuordnung des Landratsamts vor. Diese sind Bestandteil des Protokolls.

 

Der Vorsitzende begrüßt nach einer kurzen Einleitung in die Thematik den leitenden Ingenieur Herrn Quast und den ausführenden Ingenieur Herrn Seiz vom Amt für Vermessung und Flurneuordnung.

 

Anhand einer PowerPoint-Präsentation infomiert Herr Quast über den Verfahrensablauf, den Stand des Ausbaus des Wege- und Gewässerplans und die nächsten Verfahrensschritte.

Abschließend weist er darauf hin, dass die Flurbereinigungsbehörde starke Partner benötigt, um den ländlichen Bereich zu stärken. Diese findet sie in der Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft und in der Gemeinde, über deren Unterstützung sie sehr erfreut ist.

 

Gemeinderat Hammer will wissen, welche Kosten auf die Eigentümer zukommen.

 

Herr Quast teilt mit, dass bereits eine Kostenumlage erhoben wurde. Er geht davon aus, dass für den Wege- und Gewässerplan keine Kosten entstehen.

 

Gemeinderätin Dr. Reichart fasst die Kosten zusammen. 83% der Kosten übernehmen Bund und Land. Mit 17% (350.000 €) beteiligt sich die Gemeinde Berglen an den Kosten. Im Jahr 2020 musste der Beitrag der Gemeinde nochmal um 200.000 € erhöht werden. Die Projektkosten für die Flurbereinigung liegen insgesamt bei 4,9 Mio. €. Das Bauvolumen für den dritten Bauabschnitt wurde mit 1,9 Mio. € kalkuliert. Sie bittet, die aktuelle Kostenentwicklung für die Verfahrensbeteiligten nochmals näher zu erläutern.

 

Herr Quast informiert, dass das Bauvolumen des dritten Bauabschnitts mit Hilfe von Erfahrungswerten kalkuliert wurde. Das von der Fa. Klöpfer abgegebene Angebot ist relativ niedrig ausgefallen, sodass noch genügend Puffer vorhanden ist, sollte es zu Kostensteigerungen kommen. Herr Quast geht davon aus, dass die tatsächlichen Kosten die kalkulierten Aufwendungen nicht übersteigen werden. Es besteht für die Gemeinde keine Verpflichtung zuzuschießen, sollten sich höhere Kosten ergeben.

 

Gemeinderat Hammer nimmt Bezug auf die erfolgte Sanierung der Rosenstraße in Öschelbronn. Dabei wurde festgestellt, dass die Vorgartenflächen sich teilweise im Eigentum der Gemeinde befinden. Den Grundstückseigentümern wurde seinerzeit in Aussicht gestellt, die Flächen zu übernehmen. Er erkundigt sich, wann die Vermessung der Flächen erfolgen wird.

 

Der ausführende Ingenieur Herr Seiz informiert, dass beim Wunschtermin abgefragt wird, wer bereit ist den Grundstücksanteil zu übernehmen. Dies wird im Rahmen der Zuteilung (vorläufige Besitzeinweisung) erfolgen. Erst mit der Ausführungsanordnung wird die Fläche dann abschließend ins Eigentum des jeweiligen Grundstückseigentümers übergehen.

 

Bauamtsleiter Rabenstein führt aus, dass im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme mit den angrenzenden Grundstückseigentümern gesprochen wurde. Bürgermeister Friedrich habe seinerzeit allen betroffenen Eigentümern den Erwerb der nicht benötigten Randflächen an der Rosenstraße zugesagt, so Bauamtsleiter Rabenstein. Vor diesem Hintergrund spricht nicht gegen eine Umgestaltung dieser Flächen vor der tatsächlichen Besitzübereignung.

 

Gemeinderat Hammer spricht die Wege an, die zwischenzeitlich abgeschlossen sind. Allerdings ist der Weg von Rettersburg nach Öschelbronn bei schlechtem Wetter fast nicht zu begehen.

 

Mit dem Bauprogramm zur Besitzeinweisung kann hier nach Mitteilung von Herrn Seiz evtl. noch nachgesteuert werden.

 

Gemeinderat Hammer bittet die Verwaltung hinsichtlich der Sanierung der genannten Wege nochmals mit der Flurbereinigungsbehörde ins Gespräch zu gehen.

 

Bauamtsleiter Rabenstein weist darauf hin, dass die Flurbereinigungsbehörde zugesagt hat, die ordnungsgemäße Erschließung für jedes Grundstück zu gewährleisten.

 

Gemeinderat Haller erkundigt sich, ob die derzeit bewirtschaftete Fläche im Flurbereinigungsgebiet bei der Grundsteuer A angegeben werden muss. 

 

Herr Quast teilt mit, dass diese aktuelle Fläche, wie sie im Grundbuch eingetragen ist, angegeben werden muss.