Mit 19 Ja-Stimmen und einer Enthaltung fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss eines Vertrages zu den Konditionen des „Rundum-Sorglos-Paktes“ mit der SÜWAG AG mit einer Laufzeit von 20 Jahren mit Beginn zum 01.01.2016.

 

Um die bestehende vertragslose Zeit zu bereinigen, wird mit der SÜWAG AG rückwirkend ab dem 15.02.2015 eine Interimsvereinbarung zu den Konditionen des „Mindest-Paketes“ abgeschlossen bzw. der Bürgermeister hierzu ermächtigt. Die Laufzeit endet am 31.12.2015.

 

 

Herr Meyle bedankt sich abschließend für das Vertrauen und freut sich auf die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Berglen.

 


Auf die Sitzungsvorlage 90/2015, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Michael Meyle von der Süwag Energie AG und Herrn Olaf Sammet, Kommunalbetreuer für die Gemeinde Berglen und leitet kurz in die Thematik ein.

 

Herr Meyle stellt einleitend fest, dass man sich bei der Straßenbeleuchtung seit zweieinhalb Jahren in einem betriebslosen Zustand befindet. Er ist froh, dass der NEV, der die Verhandlungen für Berglen und die anderen Kommunen des ehemaligen KAWAG-Gebietes geführt hat, mit der Süwag Energie AG zu einem Ergebnis gelangt ist. Wichtig war für die Süwag, dass der Gemeinde Berglen ein Betriebsführungsmodell angeboten werden kann, das der Vergangenheit am  Anhand einer PowerPoint-Präsentation stellt er die drei Varianten eingehend vor. Herr Meyle geht davon aus, dass ein Kauf des Straßenbeleuchtungsnetzes für die Gemeinde nicht in Frage kommt.

 

Gemeinderätin Jooß fällt es sehr schwer eine Bewertung abzugeben. Die Kaufoption scheidet ganz klar aus. Die Varianten 1 und 2 gehen kostenmäßig weit auseinander. Es ist für sie schwierig nachzuvollziehen, ob das „Rundum-Sorglos-Paket“ eine win-win-Situation für die Gemeinde darstellt oder nicht.

 

Der Vorsitzende betont, dass die Gemeinde bisher in der Vergangenheit positive Erfahrungen mit Betriebsführungsverträgen mit der Süwag gemacht hat. Daher besteht seiner Meinung nach keine Veranlassung, jetzt nur einen Basis-Vertrag zu wählen.

 

Herr Meyle informiert, dass die meisten Kommunen für das Jahr 2015 die Interimslösung wählen und anschließend eine Absichtserklärung für das „Rundum-Sorglos-Paket“ abgeben.

 

Gemeinderat Scherhaufer erkundigt sich, ob die Kaufpreisabschmelzung von Seiten der Süwag oder von der Gemeinde ins Spiel gebracht wurde. Außerdem möchte er wissen, inwieweit die Süwag überhaupt motiviert ist, etwas zu sanieren, wo doch das Netz nach 20 Jahren kostenlos ins Eigentum der Gemeinde übergeht.

 

Herr Sammet führt hierzu aus, dass das Straßenbeleuchtungsnetz in den KAWAG-Netzgebieten traditionell nach 20 Jahren ins Eigentum der Gemeinde übergeht.

 

Zur weiteren Anfrage von Gemeinderat Scherhaufer teilt Herr Meyle mit, dass die Süwag an den Stellen, an denen Sanierungen durch die Gemeinde stattgefunden haben, die Freileitungen auch verkabelt.

 

Gemeinderätin Aigner spricht die Entflechtungskosten an, die beim Kauf mit 900.000 € ausgewiesen sind. Beim Rundum-Sorglos-Paket sind diese aktuell nicht erforderlich. Hier stellt sich die Frage, welche Kosten am Ende der Vertragslaufzeit auf die Gemeinde zukommen.

 

Der Vorsitzende informiert, dass die Problematik der Entflechtungskosten auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird. Die Gemeinde muss, egal welche Lösung sie wählt, Entflechtungskosten bezahlen.

 

Gemeinderat Klenk teilt mit, dass sich die FBB für das „Rundum-Sorglos-Paket“ ausgesprochen hat. Dass die Kosten für die Entflechtung auch noch dazukommen werden, war nicht klar.

 

Der Vorsitzende führt aus, dass die Verwaltung davon ausgeht, dass das Risiko für die Gemeinde bei Variante 1 am geringsten ist, da sie ein Sonderkündigungsrecht hat.

 

Nachfolgend werden verschiedene Verständnisfragen vom Vorsitzenden oder den vertretern der Süwag beantwortet.