Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:

 

1.         Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass

 

         -     das anfallende Niederschlagswasser auf dem Baugrundstück beseitigt wird. Dabei ist sicherzustellen, dass dieses nicht auf die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen gelangt;

 

         -     sämtliche Zugangs- und Zufahrtsflächen nur mit wasserdurchlässigen Belägen befestigt werden;

 

         -     der Carport und der Abstellraum um 0,5 m in östlicher Richtung verschoben werden und das Dach des Bauwerks erdüberdeckt oder extensiv begrünt ausgeführt wird;

 

         -     die offenen Seiten des Carports dauerhaft nicht geschlossen werden;

 

         -     als Ausgleich für die Inanspruchnahme von nicht überbaubarer Grundstücksfläche auf dem Baugrundstück zwei heimische Laubbäume gepflanzt werden.

 

2.      Die dezentrale Beseitigung des Niederschlagswassers auf dem Baugrundstück ist anzustreben. Sollte eine getrennte Beseitigung des Regenwassers nicht möglich sein, sind der Gemeindeverwaltung die Gründe hierfür schriftlich mitzuteilen.

 

3.         Die Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an das Baugrundstück dem Vorhaben zu.

 


Herr Rabenstein erläutert das Bauvorhaben ausführlich anhand von Planunterlagen und der Sitzungsvorlage 28/2015.

 

Ergänzend weist er darauf hin, dass ein späterer Ausbau der Karlstraße kein Problem darstellt. Die Grundstückseigentümer des obigen Grundstücks haben signalisiert, dass die Gemeinde die dann benötigte Fläche erhalten kann. Aktuell sind jedoch keine Ausbaumaßnahmen von Seiten der Gemeinde durchzuführen.