Der
Bau- und Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass
- das anfallende Niederschlagswasser auf dem
Baugrundstück beseitigt wird. Dabei ist sicherzustellen, dass dieses nicht auf
die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen gelangt;
- sämtliche Zugangs- und Zufahrtsflächen nur
mit wasserdurchlässigen Belägen befestigt werden;
- der Carport und der Abstellraum um 0,5 m in
östlicher Richtung verschoben werden und das Dach des Bauwerks erdüberdeckt
oder extensiv begrünt ausgeführt wird;
- die offenen Seiten des Carports dauerhaft
nicht geschlossen werden;
- als Ausgleich für die Inanspruchnahme von
nicht überbaubarer Grundstücksfläche auf dem Baugrundstück zwei heimische
Laubbäume gepflanzt werden.
2. Die
dezentrale Beseitigung des Niederschlagswassers auf dem Baugrundstück ist
anzustreben. Sollte eine getrennte Beseitigung des Regenwassers nicht möglich
sein, sind der Gemeindeverwaltung die Gründe hierfür schriftlich mitzuteilen.
3.
Die
Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an das Baugrundstück dem Vorhaben zu.
Herr Rabenstein erläutert das Bauvorhaben ausführlich anhand von Planunterlagen und der Sitzungsvorlage 28/2015.
Ergänzend weist er darauf hin, dass ein späterer Ausbau der Karlstraße kein Problem darstellt. Die Grundstückseigentümer des obigen Grundstücks haben signalisiert, dass die Gemeinde die dann benötigte Fläche erhalten kann. Aktuell sind jedoch keine Ausbaumaßnahmen von Seiten der Gemeinde durchzuführen.