Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Mit 16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

 

1.            Die während der öffentlichen Auslegung zum FNP-Änderungsentwurf vom 24.03.2014 / 10.10.2014 abgegebenen Stellungnahmen werden entsprechend den Ausführungen in Anlage 6 zu dieser Vorlage behandelt.

 

2.            In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die folgende neue Darstellung aufgenommen:

 

- Wohnbaufläche „Stöckenhäule“ in Berglen-Stöckenhof (1,21 ha)

 

Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden Darstellungen herausgenommen:

 

-    Wohnbaufläche „Bronnwiesen“ in Berglen-Birkenweißbuch (1,0 ha)

-     Teilfläche der Wohnbaufläche „Kniebisweg“ in Berglen-Vorderweißbuch (0,12 ha).

 

3.            Maßgebend ist der vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigte Lageplan vom 24.03.2014 / 10.10.2014 im Maßstab 1 : 5.000.

 

4.            Die Begründung vom 10.10.2014 / 08.05.2015 / 01.09.2015 wird einschließlich des Umweltberichts vom 16.06.2015 / 29.09.2015 zum Bebauungsplan „Stöckenhäule“ festgestellt.

 


Auf die Sitzungsvorlage 99/2015, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Bauamtsleiter Rabenstein erläutert, dass die Aufstellung des Flächennutzungsplanes und die Bebauungsplan-Aufstellung im Parallelverfahren durchgeführt werden. Anschließend geht er ausführlich auf die während der Auslegungsfrist eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und den Abwägungsvorschlag der Verwaltung ein.

 

Gemeinderat Moser befürchtet, dass es bei der nächsten Fortschreibung des Flächennutzungsplans nur noch wenige Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinde Berglen gibt. In Birkenweißbuch und Vorderweißbuch gibt es überhaupt keine Bebauungsmöglichkeit mehr. Für kommende Generationen wird es nicht mehr genügend Bauplätze geben, deshalb hat er einen Verkauf sämtlicher Bauplätze im Gebiet „Stöckenhäule“ auch nicht befürwortet. 

 

Der Vorsitzende ist der Auffassung, dass die Gemeinde Berglen die Herausnahme als „Gemeinde im ländlichen Raum“ beantragen sollte, um stattdessen als Randzone des Verdichtungsraumes bzw. als originärer Verdichtungsraum eingestuft zu werden. Dadurch würden sich weitere Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinde ergeben.

 

Gemeinderat Geck nimmt Bezug auf den heute unter TOP 6 gefassten Beschluss. Die zur Bebauung ausgewiesenen Flächen sollten auch aufgrund der großen Nachfrage genutzt werden. Es wäre seiner Meinung nach falsch, die Flächen jetzt vorzuhalten.

 

 

Gegen eine Abstimmung en bloc erhebt sich kein Widerspruch.