Der Bau- und Umweltausschuss beschließt
einstimmig:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass
- als Ausgleich für die Inanspruchnahme
von nicht überbaubarer Grundstücksfläche auf dem Baugrundstück ein heimischer
Laubbaum gepflanzt wird;
- sämtliche
Zugangs- und Zufahrtsflächen nur mit wasserdurchlässigen Belägen befestigt
werden;
- das anfallende Niederschlagswasser dem
Gewässer II. Ordnung Steinach zugeleitet wird.
2. Die Gemeinde Berglen stimmt dem Antrag auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Bauamtsleiter Rabenstein erläutert das Bauvorhaben anhand von Planunterlagen und der Sitzungsvorlage 31/2016 ausführlich.