Der Bau-
und Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB mit der Maßgabe erteilt, dass
-
die extensive
Begrünung des Fachdachs und die Pflanzgebote bis zur baurechtlichen Abnahme
ausgeführt werden;
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als Ausgleich
für die Inanspruchnahme von nicht überbaubarer Grundstücksfläche zwei zusätzliche
einheimische Laubbäume auf dem Baugrundstück gepflanzt werden;
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die geplante
Stützmauer aus Blocksteinen durch eine entsprechende Bepflanzung dicht
eingegrünt wird;
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die
Besucherparkplätze an der Heinkelstraße und der Zugang so ausgeführt werden,
dass das anfallende Niederschlagswasser nicht auf die angrenzende öffentliche
Verkehrsflächen abfließen kann;
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die
Grundstücksgrenze zum Entwässerungsgraben Flst.Nr. 740/40 vor Baubeginn
vermessungstechnisch festgestellt und eine deutlich sichtbare, provisorische
Abgrenzung während der Bauzeit zu dem Gemeindegrundstück angebracht wird.
2.
Die Gemeinde
Berglen stimmt dem Antrag auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungvorlage 32/2016 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Vorab weist der Vorsitzende darauf hin, dass das geplante Bauvorhaben, sofern es wie geplant auch realisiert wird, ein Modellprojekt darstellt, welches weit über die Gemeindegrenze ausstrahlen wird. In einem ersten Bauabschnitt ist ein großzügiges Therapiezentrum geplant. Im Erdgeschlss befinden sich die Behandlungs- und Therapieräume, aber auch Kurs-, Empfangs- und Warteflächen. Im ersten Obergeschoss werden in erster Linie Büroräume entstehen, die im Zuge der Erweiterung (2. Bauabschnitt) auch einem Kinderarzt oder Internisten dienen könnten.
Nachfolgend erläutert Herr Rabenstein das geplante Vorhaben anhand der Planunterlagen ausführlich. Für die Baumaßnahme sind insgesamt 16 Stellplätze entlang der Straße vorgesehen.