Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:

 

1.            Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass

 

-        der gesamte Baukörper abgesenkt wird, um eine Einfügung des Gebäudes in die Eigenart der näheren Umgebung gemäß § 34 BauGB zu erreichen. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den Bauherren Kontakt aufzunehmen und eine diesbezügliche Umplanung des Gebäudes abzustimmen;

 

-        die Gabionenwand entlang des öffentlichen Wegs Nr. 84 durch eine Bepflanzung mit heimischen Gehölzen dicht eingegrünt wird;

 

-        die Zugangs- und Zufahrtsflächen nur mit wasserdurchlässigen Belägen befestigt werden;

 

-        das anfallende Niederschlagswasser auf dem Baugrundstück beseitigt wird. Dabei ist sicherzustellen, dass dieses nicht auf die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen gelangt.

 

-        der Überlauf aus der Versickerungsanlage nicht auf den öffentlichen Weg Nr. 84 entwässert wird. 

 

2.            Die Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an das Baugrundstück dem geplanten Vorhaben zu.

 


Auf die Sitzungsvorlage 34/2016, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Bauamtsleiter Rabenstein erläutert das geplante Vorhaben ausführlich anhand von Planunterlagen. Eine Einfügung nach § 34 BauGB ist nicht gegeben, da das geplante Gebäude tiefer als das Bestandsgebäude ausgeführt werden soll, dieses aber dennoch um 1,03m überragen wird. Mit Bauherr und Planer soll nun Kontakt aufgenommen werden, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, die sich in städtebaulicher Hinsicht insbesondere von Osten (talseitig) gut in das Erscheinungsbild einfügt. Der gesamte Baukörper soll um ca. 70 cm abgesenkt werden. Sollte sich herausstellen, dass auch eine geringere Absenkung die gewünschte Wirkung hat, ist dies ebenfalls in Ordnung.