Der Bau- und Umweltausschuss
beschließt einstimmig:
1. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem
Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird mit
der Maßgabe erteilt, dass die Eindeckung entsprechend den Angaben in der
Baubeschreibung mit Tonziegeln erfolgt und diese in Art und Farbgebung an das
beim Wohngebäude verwendete Material angeglichen werden.
2. Die Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an
das Baugrundstück dem geplanten Vorhaben zu.
Auf die Sitzungsvorlage 35/2016 wird verwiesen.
Anhand der Planunterlagen erläutert Herr Rabenstein das geplante Bauvorhaben ausführlich.