Nachfolgend
fasst der Bau- und Umweltausschuss den einstimmigen Beschluss:
1. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem
Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird mit
der Maßgabe erteilt, dass
- zwischen dem Carport und der
öffentlichen Verkehrsfläche ein Mindestabstand von 0,75 m (gemessen vom
Dachrand) eingehalten wird;
- die Zugangs- und Zufahrtsflächen nur mit
wasserdurchlässigen Belägen befestigt werden;
- das anfallende Niederschlagswasser auf dem
Baugrundstück beseitigt wird. Dabei ist sicherzustellen, dass dieses nicht auf
die angrenzende öffentliche Verkehrsfläche gelangt.
2. Die
dezentrale Beseitigung des Niederschlagswassers ist anzustreben. Sollte eine
getrennte Beseitigung des Regenwassers nicht möglich sein, sind der
Gemeindeverwaltung die Gründe hierfür mitzuteilen.
3. Die
Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Anhand der Sitzungsvorlage 37/2016 und den Planunterlagen erläutert Herr Rabenstein ausführlich das geplante Vorhaben.