Beschluss: einstimmig beschlossen

Nachfolgend fasst der Bau- und Umweltausschuss den einstimmigen Beschluss:

 

1.      Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass

 

-        zwischen dem Carport und der öffentlichen Verkehrsfläche ein Mindestabstand von 0,75 m (gemessen vom Dachrand) eingehalten wird;

 

         -  die Zugangs- und Zufahrtsflächen nur mit wasserdurchlässigen Belägen befestigt werden;

 

         -  das anfallende Niederschlagswasser auf dem Baugrundstück beseitigt wird. Dabei ist sicherzustellen, dass dieses nicht auf die angrenzende öffentliche Verkehrsfläche gelangt.

 

2.         Die dezentrale Beseitigung des Niederschlagswassers ist anzustreben. Sollte eine getrennte Beseitigung des Regenwassers nicht möglich sein, sind der Gemeindeverwaltung die Gründe hierfür mitzuteilen.

 

3.         Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.

 

 


Anhand der Sitzungsvorlage 37/2016 und den Planunterlagen erläutert Herr Rabenstein ausführlich das geplante Vorhaben.