Der Bau- und
Umweltausschuss beschließt einstimmig:
1. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag wird gemäß
§ 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB erteilt.
2. Die
Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an das Baugrundstück dem geplanten
Vorhaben zu.
Auf die Sitzungsvorlage 42/2016 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Auf den Vortrag des Sachverhalts wird von Seiten der Verwaltung verzichtet.