Der Gemeinderat fasst den einstimmigen
Beschluss:
1.
Die Widmung der nachstehend aufgeführten
Straßen als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf bestimmte Nutzungsarten
entsprechend der beigefügten Lagepläne wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung im Amtsblatt Berglen öffentlich bekannt zu machen (Text siehe Beilage).
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 194/2016 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.