Der Bau- und
Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:
1.
Das Einvernehmen zu dem Bauantrag wird gemäß § 36 Abs.
1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB erteilt.
2.
Die Gemeinde Berglen stimmt dem Antrag auch als
Angrenzerin an das Grundstück zu.
Auf die Sitzungsvorlage 51/2016 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Bauamtsleiter Rabenstein nimmt Bezug auf die Sitzungsvorlage und erläutert den Sachverhalt ausführlich.