Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die beiliegende Entgeltordnung für die Sporthalle Oppelsbohm.

 

 

 

 


In seinem Sachvortrag nimmt der Vorsitzende Bezug auf die Sitzungsvorlage 222/2016, die Bestandteil des Protokolls ist.

Er ergänzt, dass vor der Einweihung der Sporthalle im Gemeinderat noch Beschluss über die Benutzungsordnung gefasst werden muss. Dies ist voraussichtlich in der Sitzung des Gemeinderats am 13.12.2016 vorgesehen.

 

Gemeinderat Klenk erkundigt sich, ob die Sporthalle ausschließlich an Sportgruppen oder auch für andere Veranstaltungen oder Festivitäten vermietet wird. Er hätte sonst Befürchtungen wegen des Bodens.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Gemeinderat die Benutzung der Halle festlegt. Es handelt sich aber um eine reine Sporthalle, nicht um eine Mehrzweckhalle. Die Halle wird daher den Sport treibenden Vereinen und Gruppierungen überlassen. Veranstaltungen können in der Mensa als zugelassene Versammlungsstätte durchgeführt werden. Ggf. können in der Halle vereinzelte Veranstaltungen durchgeführt werden. In diesem Fall muss aber der Hallenboden durch einen separaten Belag geschützt werden.

 

Gemeinderat Klenk äußert Bedenken, dass die Gemeinde auf den Auswärtigenzuschlag verzichtet. Er befürchtet, dass es auch aufgrund des geringen Benutzungsentgelts zu einer Über- bzw. starken Abnutzung kommen wird.

 

Bürgermeister Friedrich kann diese Bedenken nicht teilen. Die neue Halle soll vorrangig dem Schulsport zur Verfügung stehen. Als nächstes können Berglener Vereine ihren Bedarf anmelden. Sollten dann noch freie Kapazitäten da sein, gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz, bei dem dann auswärtige Vereine oder Gruppierungen noch zum Zuge kommen. Insbesondere in den Wintermonaten wird dies nur beschränkt der Fall sein. Er geht nicht davon aus, dass es viele freie Zeiten geben wird.

 

Kämmerer Schreiber informiert, dass es zwar Kommunen gibt, die den Auswärtigenzuschlag erheben. Aus Gründen der Rechtssicherheit rät er jedoch dazu, auf die Erhebung zu verzichten.

 

Der Vorsitzende ergänzt, dass die GPA bei der letzten Prüfung dies ebenfalls so eingeschätzt hat.

 

Würde die Gemeinde einen Auswärtigenzuschlag erheben, dann hätte sie im Falle einer Klage bei einer Niederlage die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

 

Auf Nachfrage von Gemeinderat Moser teilt der Vorsitzende mit, dass ein Sachstandsbericht in zwei bis drei Jahren gegeben wird.