Der Bau- und Umweltausschuss fasst nachfolgend den einstimmigen Beschluss:

 

1.                   Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis von dem Entwicklungskonzept und empfiehlt dem Gemeinderat dessen Umsetzung. In den Haushalt 2017 bzw. in die mittelfristige Finanzplanung sind entsprechende Mittel einzustellen.

 

2.                   Eine Bürgerbeteiligung im Ortsteil Bretzenacker ist vor der abschließenden Beratung des Konzepts im Gemeinderat noch durchzuführen.

 

 

 


Auf die Sitzungsvorlage 60/2016, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Der Vorsitzende begrüßt die Architektin Frau Schaugg und den Landschaftsarchitekten Herrn Blank und führt einleitend aus, dass sich der Gemeinderat seit einiger Zeit mit den öffentlichen Liegenschaften im Gemeindegebiet (ca. 100 im Gemeindeeigentum) auseinandersetzt, da bei vielen Liegenschaften ein erheblicher Sanierungsstau besteht und die Gebäude teilweise überhaupt nicht mehr genutzt werden. Es muss überlegt werden, welche Liegenschaften langfristig erhalten und im Eigentum der Gemeinde gehalten werden sollen. Das ehemalige Rathaus von Bretzenacker wird seit der Gemeindereform nicht mehr als solches genutzt. Für die Erfüllung anderer kommunaler Aufgaben oder für andere Zwecke ist es nicht mehr erforderlich bzw. ungeeignet. Der Gutachterausschuss der Gemeinde hat festgestellt, dass das Gebäude in einem extrem schlechten Zustand ist. Die Statik weist erhebliche Mängel auf. Ein Sachwert ist nicht mehr vorhanden. Aus diesem Grund soll es abgebrochen werden und der Platz neugestaltet werden. In diesem Zusammenhang ist es auch absolut erstrebenswert, eine Anbindung an den ÖPNV mit zu berücksichtigen, da Bretzenacker der einzige Ortsteil mit Ausnahme der vier Weiler und Höfe ist, der keine direkte Busverbindung hat.

 

Anschließend erläutert Landschaftsarchitekt Blank die künftige Platzgestaltung anhand von Planunterlagen. Auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage wird verwiesen.

Zur projektierten Anbindung an den Linienbusverkehr führt Herr Blank aus, dass eine Vorortbegehung mit Fahrversuchen mit dem Busunternehmen Knauss stattgefunden hat. Am sinnvollsten wurde die Lösung erachtet, bei der der Bus rückwärts in die Finkenstraße einfährt und vorwärts wieder ausfährt. Die Gemeinde besitzt im Einmündungsbereich zur Finkenstraße eine kleine Fläche mit einer sanierungsbedürftigen Mauer. Parallel zu dieser Mauer soll die Haltestelle angelegt werden.

 

Im Anschluss an diese Ausführungen erläutert Frau Schaugg von Schaugg Architekten die Bebauungsvorschläge und stellt die beiden Varianten eingehend vor.

 

Ergänzend führt der Vorsitzende aus, dass bei Variante 1 (Einfamilienhausbebauung) der öffentliche Verbindungsweg aufrechterhalten bleiben könnte.

Bei Variante 2 (Doppelhausbebauung) entfällt der öffentliche Fußweg, stattdessen muss ein Umweg von ca. 70 m in Kauf genommen werden.

Letztendlich ist dies eine Abwägung im Gremium. Vor der Entscheidung soll eine Bürgerbeteiligung vor Ort stattfinden, bei der Fragen zur Planung gestellt und Anregungen gegeben werden können. Durch die Neugestaltung der Ortsmitte könnte zusätzlicher Wohnraum im Innenbereich geschaffen werden, der Glockenturm erhalten bleiben und eine Busanbindung realisiert werden.

 

Gemeinderätin Jooß teilt mit, dass die SPD-Fraktion grundsätzlich nach wie vor zu der Entscheidung steht, das ehemalige Rathaus abzubrechen, den Platz umzugestalten und eine Busanbindung aufzubauen. Es ist natürlich verständlich, dass dies schmerzt, wenn man in dem gewohnten Umfeld mit dem ehemaligen Rathaus aufgewachsen ist. Wichtig ist jedoch, dass die Anbindung an den ÖPNV angegangen wird, insbesondere wenn man den demographischen Wandel betrachtet.

 

Zu einer Anfrage von Gemeinderätin Jooß führt der Vorsitzende aus, dass nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde 1,5 Stellplätze je Wohneinheit gefordert werden. Die Planung sieht daher pro Wohneinheit je einen überdachten Stellplatz als offenen Carport an  der Fasanenstraße und je einen Stellplatz vor dem Haus am neu gestalteten Platz vor.

 

Gemeinderat Hägele erkundigt sich, ob es nicht möglich wäre, bei den Doppelhäusern die Fußwegverbindung aufrechtzuerhalten.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die benötigte Fläche von der Grundstücksfläche einer Doppelhaushälfte abgehen würde. Außerdem hätte dieser Grundstückseigentümer dann auch noch die Verantwortung für den Winterdienst.

Landschaftsarchitekt Blank ergänzt, dass es sich nicht um einen Weg, sondern um eine Treppenanlage handelt.

 

Gemeinderat Haller spricht den neu gestalteten Glockenturm an, dessen Glocken in vier Meter Höhe aufgehängt sind. Er erkundigt sich, ob gewährleistet ist, dass die Glocken läuten können oder ob hier nicht Probleme mit den Anwohnern bezüglich des Schalls zu erwarten sind.

 

Bauamtsleiter Rabenstein weist darauf hin, dass geprüft werden könne, ob und wie schalldämpfende Maßnahmen vorgenommen werden können.

 

Bürgermeister Friedrich weist abschließend darauf hin, dass Tenor der Aussprache im Bau- und Umweltausschuss der war, dass der Glockenturm als Symbol in der Ortsmitte erhalten bleiben soll. Die Frage des Glockengeläuts soll im Zuge der Bürgerbeteiligung thematisiert werden.