Der Bau- und
Umweltausschuss fasst nachfolgend den einstimmigen Beschluss:
1.
Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag wird
gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB mit der
Maßgabe erteilt, dass
- die extensive Begrünung des Flachdachs bis zur
baurechtlichen Abnahme ausgeführt wird;
- als Ausgleich für die Inanspruchnahme von nicht
überbaubarer Grundstücksfläche zwei zusätzliche einheimische Laubbäume auf dem
Baugrundstück gepflanzt werden;
- die geplante Stützmauer aus Blocksteinen durch
eine entsprechende Bepflanzung eingegrünt wird;
- das anfallende Niederschlagswasser auf dem
Baugrundstück beseitigt wird. Dabei ist sicherzustellen, dass dieses nicht auf
die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen gelangt;
- sämtliche Zugangs- und Zufahrtsflächen nur mit
wasserdurchlässigen Belägen befestigt werden.
2. Die dezentrale Beseitigung des Niederschlagswassers
ist anzustreben. Sollte eine getrennte Beseitigung des Regenwassers nicht
möglich sein, sind der Gemeindeverwaltung die Gründe hierfür mitzuteilen
werden.
3. Die Gemeinde Berglen stimmt dem Antrag auch als
Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Auf die Sitzungsvorlage 63/2016 und die Tischvorlage wird verwiesen. Die Vorlagen sind Bestandteil des Protokolls.
Bauamtsleiter Rabenstein erläutert das Bauvorhaben ausführlich anhand der Planunterlagen.