Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mit 10 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 gemäß der beiliegenden Vorlage zu beschließen.

 


Anhand der Sitzungsvorlage VFA 13/2016, die Bestandteil des Protokolls ist, stellt Frau Sigloch vom Hauptamt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 vor und geht dabei insbesondere auf die in der Vorlage dargestellten Änderungen ein.

 

Gemeinderat Tottmann nimmt Bezug auf die tariflichen Änderungen für die Leiterinnen/Leiter der Kindertagesstätten und erkundigt sich nach den Einkommensvorteilen der Eingruppierung von S 13 nach S 15.

 

Der Vorsitzende informiert, dass die Einkommensdifferenzen je nach Entgeltstufe variieren. Die Differenz zwischen S 13 und S 15 in der Eingangsstufe beträgt ca. 34 € brutto, die Differenz in der Entgeltstufe 6 beträgt ca. 276 € brutto im Monat.

Die Leiterinnen in den Berglener Kindertageseinrichtungen sind hauptsächlich in den Entgeltstufen 3 und 4. Die Mitarbeiter in den Kindertageseinrichtungen genießen einen Vorteil dadurch, dass sie nicht an den Tarif gebunden sind. Die Stufenlaufzeiten können je nach Leistung verkürzt werden, sodass die Stufenerhöhung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen kann.

 

Gemeinderat Schade spricht die in den Kindergärten geplanten Neueinstellungen in Vollzeit bzw. die Umwandlung der bestehenden Verträge in eine Vollzeitstelle an. Er war bislang immer der Auffassung, dass man mit den Teilzeitkräften gute Erfahrungen gemacht habe. Er geht davon aus, dass die bestehenden Beschäftigungsverhältnisse nur im gegenseitigen Einvernehmen in eine Vollzeitstelle umgewandelt werden.

 

Frau Sigloch betont, dass die Umwandlung bei bestehenden Teilzeitstellen nicht gegen den Willen der Beschäftigten durchgeführt wird. Die neue Regelung wird notwendig, weil insbesondere in der Ferienzeit zu wenig Personal für die Betreuung der Kinder vorhanden ist.

 

Der Vorsitzende ergänzt, dass neue Stellen künftig nur mit Verträgen ohne Ferienanpassung besetzt werden.

 

Gemeinderätin Rommel könnte sich eher vorstellen, die Vollzeitstellen auch als Jobsharing-Stellen anzubieten. So hätten die Mitarbeiterinnen nach der Familienplanung eher die Chance mit 50 % wieder ins Berufsleben einzusteigen. Es sollte die Möglichkeit geben, wenn sich zwei Mitarbeiter eine Stelle teilen möchten. Sie findet es nicht gut, generell Vollzeitstellen auszuweisen.

 

Frau Sigloch ist der Ansicht, dass der Bezug zu den Kindern schwieriger ist, wenn die Stelle nur mit einer 50%-Kraft besetzt ist.

 

Gemeinderätin Aigner befürwortet die Regelung mit den Vollzeitkräften.

 

Gemeinderat Schade pflichtet bei, dass die Leitung der Kindertageseinrichtung auf jeden Fall eine Vollzeitkraft sein muss. Im Kindergarten in Rettersburg hat sich jedoch gezeigt, dass man mit Teilzeitkräften flexibler ist, wenn die Teilzeitkraft selbst auch flexibel ist.