Beschluss: einstimmig beschlossen

Nachfolgend fasst der Verwaltungs- und Finanzausschuss einstimmig den Beschluss:

 

Dem Gemeinderat wird empfohlen, den nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) hat der Gemeinderat am 13. Dezember 2016 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

1.   den Einnahmen und Ausgaben von je                                                                           20.379.100 €

                               davon   im Verwaltungshaushalt                                  14.870.100 €

                                            im Vermögenshaushalt                                     5.509.000 €

2.   dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

      für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

      (Kreditermächtigung) von                                                                                                                      0 €

3.   dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung von                                                       0 €

 

§ 2

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                                750.000 €

 

§ 3

 

Die Hebesätze werden festgesetzt

1.   für die Grundsteuer

      a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf                    350 v.H.

      b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                                        350 v.H.

      der Steuermessbeträge;

2.   für die Gewerbesteuer auf                                                                                                         350 v.H.

      der Steuermessbeträge.

 

 

§ 4

 

Nachrichtlich:

Der Wirtschaftsplan des Wasserwerks Berglen umfasst

                                Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je                                             3.081.000 €

                                               davon   im Erfolgsplan                                       798.100 €

                                                           im Vermögensplan                            2.282.900 €

 

 

 


Auf die Sitzungsvorlage VFA 14/2016, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Einleitend weist der Vorsitzende darauf hin, dass das Haushaltsjahr 2017 ein Jahr der Veränderungen mit zahlreichen Investitionen ist. Die Generalsanierung des Kunstrasens soll unabhängig vom Ergebnis des Förderantrags durchgeführt werden. Hierfür sieht der Haushaltsplanentwurf 300.000 € vor. Für Straßensanierungen (Rosenstraße, Ulrichstraße, Dahlienstraße, Ortsdurchfahrt Stöckenhof und Gemeindeverbindungsstraße Drexelhof – Necklinsberg) sind 1.757.000 €, für Kanäle 397.500 € und für die Feldwegsanierung 100.000 € eingestellt.

Für die Neubeschaffung von Fahrzeugen für den Bauhof wurden 300.000 € vorgesehen. Maßnahmen in Höhe von 130.000 € sind beim Breitbandausbau vorgesehen. Zudem gewährt der Kommunalhaushalt dem Wasserwerk ein Darlehen von 1.000.000 € zur Finanzierung der notwendigen Investitionen.

Trotzdem sind keine Neuverschuldung und auch keine Steuererhöhungen geplant. Die Grundsteuer B (350 v.H.) ist im siebten Jahr, die Gewerbesteuer (350 v.H.) sogar bereits im zwölften Jahr stabil. Weiterhin wird eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung notwendig sein, da zahlreiche Investitionen und Vorhaben noch anstehen. Die laufenden Kosten werden sich erhöhen, insbesondere wegen des Ausbaus des Betreuungsangebots.

Abschließend kann festgestellt werden, dass die Gemeinde gut da steht und erstmalig schuldenfrei ist, gleichzeitig ist jedoch noch viel zu tun.

Der Vorsitzende dankt dem gesamten Kämmereiteam für die geleistete Arbeit.

Auch dem Gemeinderat spricht der Vorsitzende Dank für die sehr gute Zusammenarbeit aus.

 

Kämmerer Schreiber erläutert den Haushalt anhand einer PowerPoint-Präsentation eingehend. Während des Sachvortrags werden verschiedene Verständnisfragen vom Vorsitzenden bzw. von Kämmerer Schreiber umgehend beantwortet.

 

Nachfolgend gibt Kämmerer Schreiber einen Ausblick auf das Investitionsprogramm im Rahmen der Kommunalen Finanzplanung 2016 – 2018.

 

Gemeinderat Schade nimmt Bezug auf die für das Jahr 2018 eingestellten 100.000 € für Hochbaumaßnahmen der Nachbarschaftsschule. Nach Aussagen von Kämmerer Schreiber muss ein Elektrofachplanungsbüro herangezogen werden, um die Stromverkabelung in der Schule zu untersuchen und zu überprüfen, welche sinnvolle Änderung zu welchen Kosten vorgenommen werden kann.

Gemeinderat Schade weist darauf hin, dass vor ca. sechs Jahren die Nachbarschaftsschule für ca. 2.000.000 € saniert wurde und viel Geld für Brandschutzmaßnahmen ausgegeben wurde. In diesem Zuge hätte die Elektrik auch überprüft werden müssen, sind doch die meisten Brandursachen Kabelbrände. Für ihn stellt sich die Frage nach der Projektüberwachung während der Sanierung und danach, warum die Missstände damals noch nicht aufgefallen sind.

 

Für Gemeinderat Klenk ist fraglich, ob die Verkabelung nicht älter sein könnte.

 

Nach Aussagen des Vorsitzenden kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht zweifelsfrei beurteilt werden, ob die teilweise offen liegenden Leitungen in den Fachräumen im Zuge der Umbauarbeiten vor einigen Jahren so verlegt wurden oder ob es sich um Leitungen handelt, die aus den 1960er Jahren stammen und Bestandsschutz haben. 

 

Kämmerer Schreiber nimmt Bezug auf die in den Jahren 2018 – 2020 für Investitionen der Kläranlage eingestellten Mittel (750.000 €). Momentan wird ein Gutachten für einen evtl. interkommunalen Anschluss der Kläranlage Berglen an den Zweckverband Abwasserbeseitigung Buchenbachtal erstellt. Grund für diese Überlegung ist die Tatsache, dass die Gemeinde nicht umhin kommt, in den kommenden Jahren größere Investitionen in der eigenen Kläranlage zu tätigen. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung soll durchgeführt werden. Sollte eine Umrüstung nicht möglich sein, muss die Gemeinde im Bereich der Kläranlagen große Investitionen tätigen, für die dann die entsprechenden Mittel eingestellt sind.

 

Zur Anfrage von Gemeinderat Klenk hinsichtlich weiterer Bauplätze teilt der Vorsitzende mit, dass als nächstes die Umsetzung des Gebiets Hanfäcker ansteht. Danach soll der Flächennutzungsplan fortgeschrieben werden mit der Zielsetzung, dass Berglen als Randzone oder als verdichteter Raum im Regionalplan ausgewiesen wird. Dadurch könnten mehr Baugebietsflächen ausgewiesen werden.

 

Zur Anfrage von Gemeinderat Klenk teilt der Vorsitzende mit, dass dem Gemeinderat im Zuge der Beratungen in der Klausurtagung 2015 eine Komplettübersicht über die im Flächennutzungsplan als Wohnbebauung vorgesehenen Flächen vorgelegt worden ist.

 

Gemeinderätin Rommel erkundigt sich, warum für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Stöckenhof kein Zuschuss im Haushalt eingestellt ist.

 

Kämmerer Schreiber weist darauf hin, dass die L 1120 eine Landesstraße ist und das Land keine Mittel für die baulichen Maßnahmen (Verschwenkung der Fahrbahn etc.) zur Verfügung stellt, sondern nur für einen Teil des Straßenbelags aufkommt. Momentan wird eine Vereinbarung über die Kostentragung ausgearbeitet. Deshalb konnte auch noch kein Betrag im Haushalt eingestellt werden.

 

Gemeinderätin Rommel hält die für den Spielplatz im Baugebiet Stöckenhäule eingestellten Mittel für sehr hoch.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass fraglich ist, ob der Ansatz in der Höhe überhaupt ausgeschöpft wird. Der Bauhofleiter ist zuversichtlich, dass der Bauhof einige Eigenleistungen erbringen kann. Über die Maßnahmen muss der Gemeinderat ohnehin vorab Beschluss fassen.

 

Im Anschluss an die Ausführungen zur Haushaltsplanung 2017 wird der dem Haushaltsplan als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Wasserwerks Berglen für das Wirtschaftsjahr 2017 erläutert.

 

Kämmerer Schreiber ergänzt, dass im kommenden Jahr eine neue Gebührenkalkulation zur Überprüfung des Wasserpreises gemacht werden muss. Die maximale Schuldenentwicklung mit 4,6 Millionen € ist relativ hoch. Es ist aber die logische Konsequenz der bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen.

 

Auch für Gemeinderat Schade ist es klar, dass die Wassergebühren nochmal überprüft werden müssen.