Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1

Mit 11 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung fasst der Bau- und Umweltausschuss den Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 2 BauGB wird erteilt und die Verwaltung zur planerischen und baulichen Umsetzung der Maßnahme ermächtigt.

 


Hierzu liegt dem Gremium die Sitzungsvorlage 67/2016 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Nachfolgend erläutert der Vorsitzende den Sachverhalt. Er weist darauf hin, dass von Seiten des Umwelt- und Naturschutzes keine grundsätzlichen Bedenken gegen die beabsichtigte Maßnahme geäußert wurden. Jedoch sind gewisse Auflagen zu berücksichtigen. So sind beispielsweise bestimmte Pflanzungen vorgesehen, auch wurde angeregt, dass nur eine minimale Anzahl von Stellplätzen geschaffen werden darf. Grunderwerbskosten sind keine angefallen, die Gemeinde hat das Grundstück durch Schenkung erhalten. Die Ausführung der Maßnahme ist vom Bauhof geplant.

 

Gemeinderätin Jooß hält dies für eine tolle Idee. Für sie stellt sich jedoch die Frage, wie sichergestellt werden kann, dass die Hochzeitsgäste nicht wild auf den Feldwegen parken bzw. ob nicht eine vertragliche Vereinbarung hierüber getroffen werden kann.

 

Der Vorsitzende betont, dass in einer Überlassungsvereinbarung die Beparkung sowie die zeitliche Inanspruchnahme  des Trauungsplatzes geregelt sein wird.

 

Auch Gemeinderat Hammer findet die vorgestellte Maßnahme sehr gut. Er befürchtet jedoch, dass weitere Fahrzeuge zum Trauungsplatz fahren werden, er denkt hier beispielsweise an die benötigten Utensilien für einen Sektempfang.

 

Bauamtsleiter Rabenstein betont, dass letztendlich nur die Standesbeamtin, das Brautpaar und Personen mit körperlicher Einschränkung dort parken dürfen.

Natürlich ist es möglich, Gegenstände vorher dort auszuladen, die nicht berechtigten Fahrzeuge müssen jedoch alle am Friedhof parken.

Bei schlechtem Wetter wird die geplante Trauung im Rathaus stattfinden.

 

Zur Anfrage von Gemeinderat Frey hinsichtlich eines Unterstandes teilt der Vorsitzende mit, dass sich das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet befindet. Daher dürfen so wenig wie möglich bauliche Anlagen errichtet werden.

 

Gemeinderat Haller spricht die geplante Bepflanzung mit Kirschbäumen an. Er hat Bedenken hinsichtlich der herabfallenden Kirschen, die zu Verfärbungen des Bodenbelags bzw. der Kleidung führen können. Hier sollte nach einer alternativen Bepflanzung geschaut werden.

 

Landschaftsarchitekt Blank informiert, dass es auch blühende Kirschsorten gibt, die keine Früchte ansetzen.