Der Gemeinderat fasst den einstimmigen
Beschluss:
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden bei der Bundestagswahl am 24. September 2017 nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit entschädigt.
Auf die Sitzungsvorlage 263/2017 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.