Am 24.
September 2017 findet die Wahl zum
19. Deutschen Bundestag statt. Die organisatorische Durchführung der Wahl
bedarf der Mitwirkung zahlreicher ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger.
In der Gemeinde Berglen werden insgesamt 60 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
eingesetzt.
Nach der Bundeswahlordnung kann den
Mitgliedern der Wahlvorstände für die Tätigkeit am Wahltag ein Zehrgeld in Höhe von 21,00 Euro gewährt werden.
Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass die
Gemeinden eine höhere Entschädigung zahlen, z.B. nach der örtlichen Satzung
über die Entschädigung für ehrenamtliche
Tätigkeit (Höchstsatz in Berglen 52,00 Euro / Tag). Solche erhöhten Entschädigungen für Mitglieder
der Wahlorgane sind jedoch im Rahmen der Wahlkostenerstattung nach § 50
Bundeswahlgesetz (BWG) nicht erstattungsfähig. Die Mehrkosten (max. 1.860 Euro) sind von der Gemeinde Berglen zu
tragen.
Da es wichtig ist den Einsatz der
Helferinnen und Helfer entsprechend zu honorieren, wird seitens der
Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, eine höhere Entschädigung nach der örtlichen
Satzung zu bezahlen.
1 x Hauptamt (Akten Bundestagswahl 2017)
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden bei der Bundestagswahl am 24. September 2017 nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit entschädigt.