Nachfolgend fasst der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss:

 

1.              Der Gemeinderat stimmt dem Abbruch des ehemaligen Rathausgebäudes in Bretzenacker zu und erteilt sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu den Baumaßnahmen.

 

2.              Der Gemeinderat spricht sich für die Verwirklichung der Alternativplanung des Landschaftsarchitekturbüros Blank vom 15.02.2017 und den Bebauungsvorschlag des Architekturbüros Schaugg, welcher eine Einzelhausbebauung vorsieht, aus.

 

Im Zuge der Umsetzung des Glockenturms wird auf eine Wiederinbetriebnahme des Geläuts verzichtet.

 

3.              Die Verwaltung wird ermächtigt, die Ausführungs-/Genehmigungsplanung und die Katastervermessung zu beauftragen sowie den Abbau des Glockenturms und den anschließenden Abbruch des Rathauses zu veranlassen.

 

Die Haushaltsmittel sind gemäß dem vorläufigen Zeitplan der Verwaltung im jeweiligen Haushalt bereitzustellen.

 

4.              Der künftige Bauplatz ist im Amtsblatt und auf der Internetseite der Gemeinde Berglen auszuschreiben und von der Verwaltung in eigener Zuständigkeit gegen Höchstgebot zu veräußern. Bei gleichem Höchstgebot wird ein Losentscheid durchgeführt. Als Mindestkaufpreis wird der Bodenrichtwert der Richtwertzone Nr. 801-01 (aktuell 230,-- €/m²) festgelegt, wobei die Neufeststellung der Richtwerte zum 31.12.2016, die vom Gutachterausschuss bis zum 30.06.2017 ermittelt werden, zu berücksichtigen ist. Zufahrts- und Stellplatzflächen, die nicht Bestandteil des Bauplatzes sind, können zu einem Quadratmeterpreis von 46,-- € zuzüglich anteiliger Vermessungs- und Katasterkosten ebenfalls von der Verwaltung in eigener Zuständigkeit an die angrenzenden Grundstückseigentümer veräußert werden. Der Gemeinderat ist über die Veräußerung zu unterrichten.

 


Auf die Sitzungsvorlage SV278/2017 wird verwiesen. Diese ist Bestandteil des Protokolls.

 

Der Vorsitzende begrüßt die Architekten Frau Diana Schaugg und Herrn Wolfgang Blank und führt ausführlich in den Sachverhalt ein.

 

Er erläutert die vorgenommenen Änderungen, die aufgrund der Rückmeldungen der Bürger in der Versammlung am 1. Februar 2017 in Bretzenacker vorgebracht wurden, anhand der Entwürfe. Darüber hinaus wurde das Ergebnis der Umfrage bezüglich der Bebauung des Grundstücks von den Planern berücksichtigt. Der Entwurf sieht deshalb nun die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses im Bereich des alten Rathauses vor. Ferner wurden Stellplätze beim Gebäude Adlerstraße 4 vorgesehen. Das verlängerte Dach des Schuppens, welches als Wetterschutz dient, bleibt erhalten. Der Aufenthaltsbereich wird jedoch durch den Austausch von Tonziegel gegen Glasziegel und durch einen anderen Anstrich aufgehellt. Außerdem soll der Standort des Glockenturms gegenüber dem ursprünglichen Entwurf ein Stück in Richtung Norden verlegt werden. Bezüglich des Abbruchs des ehemaligen Rathauses ist noch nicht geklärt, ob dieser im Vorgriff von der Gemeinde durchgeführt wird oder vom Käufer des Grundstücks zu veranlassen ist.

 

Landschaftsarchitekt Blank ergänzt die Ausführungen des Vorsitzenden anhand einer Präsentation.

 

Bürgermeister Friedrich bestätigt auf Nachfrage von Gemeinderat Hammer, dass das Auffahren mit einem PKW auf den Dorfplatz über die bestehende Rampe auch weiterhin möglich sei

 

Gemeinderätin Jooß empfindet die Einbindung der Bürger vor Ort als vorbildlich. Sie empfiehlt dem Vorschlag zuzustimmen.

 

Gemeinderat Geck nennt das Vorgehen als Beispiel für die im Rahmen der Bürgerfragestunde gestellte Frage, wie mit Einwendungen und Anregungen aus der Bürgerschaft umgegangen wird.

 

Gemeinderat Klenk spricht seinen Dank aus, dass quasi alle Vorschläge aus der Bürgerschaft auch eingeplant wurden.

 

Auf eine Anregung von Gemeinderat Hägele, dass die grundsätzliche Funktion des Geläutes am Glockenturm erhalten werden sollte, entgegnet Gemeinderat Geck, dass dies zu unnötigen Instandhaltungskosten führen würde.

 

Gemeinderätin Jooß stimmt in dieser Sache Gemeinderat Geck zu und verweist auf den eindeutigen Wunsch aus der Bürgerumfrage.

 

Gemeinderat Hägele erwidert, dass ggf. Veranstaltungen stattfinden werden, bei welchen der Glockenturm möglicherweise wieder schlagen soll.

 

Gemeinderat Klenk erklärt, dass der Erhalt der Funktion ohne Probleme möglich sei, da man lediglich eine Sicherung deaktivieren müsste

 

Daraufhin sichert Bürgermeister Friedrich zu, dies zu prüfen und die kostengünstigere Variante zu veranlassen..