Nachfolgend
fasst der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss:
1.
Der
Gemeinderat stimmt dem Abbruch des ehemaligen Rathausgebäudes in Bretzenacker
zu und erteilt sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu den Baumaßnahmen.
2.
Der
Gemeinderat spricht sich für die Verwirklichung der Alternativplanung des
Landschaftsarchitekturbüros Blank vom 15.02.2017 und den Bebauungsvorschlag des
Architekturbüros Schaugg, welcher eine Einzelhausbebauung vorsieht, aus.
Im Zuge der Umsetzung des Glockenturms wird
auf eine Wiederinbetriebnahme des Geläuts verzichtet.
3.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, die Ausführungs-/Genehmigungsplanung und die
Katastervermessung zu beauftragen sowie den Abbau des Glockenturms und den
anschließenden Abbruch des Rathauses zu veranlassen.
Die Haushaltsmittel sind gemäß dem
vorläufigen Zeitplan der Verwaltung im jeweiligen Haushalt bereitzustellen.
4.
Der künftige Bauplatz ist im Amtsblatt und
auf der Internetseite der Gemeinde Berglen auszuschreiben und von der
Verwaltung in eigener Zuständigkeit gegen Höchstgebot zu veräußern. Bei
gleichem Höchstgebot wird ein Losentscheid durchgeführt. Als Mindestkaufpreis
wird der Bodenrichtwert der Richtwertzone Nr. 801-01 (aktuell 230,-- €/m²)
festgelegt, wobei die Neufeststellung der Richtwerte zum 31.12.2016, die vom
Gutachterausschuss bis zum 30.06.2017 ermittelt werden, zu berücksichtigen ist.
Zufahrts- und Stellplatzflächen, die nicht Bestandteil des Bauplatzes sind,
können zu einem Quadratmeterpreis von 46,-- € zuzüglich anteiliger Vermessungs-
und Katasterkosten ebenfalls von der Verwaltung in eigener Zuständigkeit an die
angrenzenden Grundstückseigentümer veräußert werden. Der Gemeinderat ist über
die Veräußerung zu unterrichten.
Auf die Sitzungsvorlage SV278/2017 wird verwiesen. Diese ist Bestandteil des Protokolls.
Der Vorsitzende begrüßt die Architekten Frau Diana Schaugg und Herrn Wolfgang Blank und führt ausführlich in den Sachverhalt ein.
Er erläutert die vorgenommenen Änderungen, die aufgrund der Rückmeldungen der Bürger in der Versammlung am 1. Februar 2017 in Bretzenacker vorgebracht wurden, anhand der Entwürfe. Darüber hinaus wurde das Ergebnis der Umfrage bezüglich der Bebauung des Grundstücks von den Planern berücksichtigt. Der Entwurf sieht deshalb nun die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses im Bereich des alten Rathauses vor. Ferner wurden Stellplätze beim Gebäude Adlerstraße 4 vorgesehen. Das verlängerte Dach des Schuppens, welches als Wetterschutz dient, bleibt erhalten. Der Aufenthaltsbereich wird jedoch durch den Austausch von Tonziegel gegen Glasziegel und durch einen anderen Anstrich aufgehellt. Außerdem soll der Standort des Glockenturms gegenüber dem ursprünglichen Entwurf ein Stück in Richtung Norden verlegt werden. Bezüglich des Abbruchs des ehemaligen Rathauses ist noch nicht geklärt, ob dieser im Vorgriff von der Gemeinde durchgeführt wird oder vom Käufer des Grundstücks zu veranlassen ist.
Landschaftsarchitekt Blank ergänzt die Ausführungen des Vorsitzenden anhand einer Präsentation.
Bürgermeister Friedrich bestätigt auf Nachfrage von Gemeinderat Hammer, dass das Auffahren mit einem PKW auf den Dorfplatz über die bestehende Rampe auch weiterhin möglich sei
Gemeinderätin Jooß empfindet die Einbindung der Bürger vor Ort als vorbildlich. Sie empfiehlt dem Vorschlag zuzustimmen.
Gemeinderat Geck nennt das Vorgehen als Beispiel für die im Rahmen der Bürgerfragestunde gestellte Frage, wie mit Einwendungen und Anregungen aus der Bürgerschaft umgegangen wird.
Gemeinderat Klenk spricht seinen Dank aus, dass quasi alle Vorschläge aus der Bürgerschaft auch eingeplant wurden.
Auf eine Anregung von Gemeinderat Hägele, dass die grundsätzliche Funktion des Geläutes am Glockenturm erhalten werden sollte, entgegnet Gemeinderat Geck, dass dies zu unnötigen Instandhaltungskosten führen würde.
Gemeinderätin Jooß stimmt in dieser Sache Gemeinderat Geck zu und verweist auf den eindeutigen Wunsch aus der Bürgerumfrage.
Gemeinderat Hägele erwidert, dass ggf. Veranstaltungen stattfinden werden, bei welchen der Glockenturm möglicherweise wieder schlagen soll.
Gemeinderat Klenk erklärt, dass der Erhalt der Funktion ohne Probleme möglich sei, da man lediglich eine Sicherung deaktivieren müsste
Daraufhin sichert Bürgermeister Friedrich zu, dies zu prüfen und die kostengünstigere Variante zu veranlassen..