Nachfolgend fasst der Bau- und
Umweltausschuss den einstimmigen Beschluss:
1. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs.
1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 und § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird mit der
Maßgabe erteilt, dass
- die Zugangs- und Zufahrtsflächen nur mit
wasserdurchlässigen Belägen befestigt werden;
- das anfallende Niederschlagswasser
ordnungsgemäß auf dem Baugrundstück beseitigt wird.
2. Die
dezentrale Beseitigung des Niederschlagswassers ist anzustreben. Sollte eine
getrennte Beseitigung des Regenwassers nicht möglich sein, sind der
Gemeindeverwaltung die Gründe hierfür mitzuteilen.
3. Die
Gemeinde Berglen stimmt dem Antrag auch als Angrenzerin zu.
Auf die Sitzungsvorlage 70/2017 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Nachfolgend erläutert Herr Rabenstein das Bauvorhaben anhand der Planunterlagen ausführlich.
Gemeinderat Moser erkundigt sich nach der Breite des Erschließungswegs.
Nach Aussagen von Herrn Rabenstein kann über die Breite wegen fehlender Angaben leider keine konkrete Auskunft gegeben werden. Herr Rabenstein schätzt, dass die Durchfahrtsbreite ca. 3,5 m beträgt. Die Prüfung der Brandschutzvorschriften erfolgt durch die Baurechtsbehörde des Landratsamtes.