Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:

 

1.      Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch in Verbindung mit            §§ 34 und 35 Abs. 2 BauGB wird mit der Maßgabe hergestellt, dass

 

-     die Eindeckung des Garagendachs in Art und Farbgebung analog zu dem bestehenden Gebäude Oberweiler 3 erfolgt.

 

-     das anfallende Niederschlagswasser ordnungsgemäß auf den Baugrund­stücken beseitigt wird. Dabei ist sicherzustellen, dass dieses, insbesondere auch vom Garagenvorplatz, nicht auf die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen gelangt. Das anfallende Schmutzwasser ist über die Kläranlage der Gemeinde Berglen zu entsorgen.

 

2.      Die Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an das Baugrundstück dem Antrag zu.

 

3.      Beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Amt für Vermessung und Flurneuordnung, ist die Verschmelzung der Grundstücke Nr. 966 und 966/1 zu beantragen.

 


Bauamtsleiter Rabenstein erläutert das geplante Vorhaben anhand der Planunterlagen und der Sitzungsvorlage 72/2017 ausführlich. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.