Der Bau- und Umweltausschuss beschließt
einstimmig:
1. Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch in
Verbindung mit §§ 34 und 35
Abs. 2 BauGB wird mit der Maßgabe hergestellt, dass
- die
Eindeckung des Garagendachs in Art und Farbgebung analog zu dem bestehenden
Gebäude Oberweiler 3 erfolgt.
- das
anfallende Niederschlagswasser ordnungsgemäß auf den Baugrundstücken beseitigt
wird. Dabei ist sicherzustellen, dass dieses, insbesondere auch vom
Garagenvorplatz, nicht auf die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen
gelangt. Das anfallende Schmutzwasser ist über die Kläranlage der Gemeinde
Berglen zu entsorgen.
2. Die Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an das Baugrundstück
dem Antrag zu.
3.
Beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Amt
für Vermessung und Flurneuordnung, ist die Verschmelzung der Grundstücke Nr.
966 und 966/1 zu beantragen.
Bauamtsleiter Rabenstein erläutert das geplante Vorhaben anhand der Planunterlagen und der Sitzungsvorlage 72/2017 ausführlich. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.