Nachfolgend fasst der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss:
1. Der Entwurf für die 11.
Änderung des am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015
des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird
festgestellt.
2. In den am 29.05.2006
genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden
neuen Darstellungen aufgenommen:
- Wohnbaufläche „Hanfäcker 2“ in
Berglen-Rettersburg (2,1 ha)
- Gemeinbedarfsfläche
„Kindertageseinrichtung Rettersburg“ in Berglen-Rettersburg (0,2 ha)
Aus
dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 -2015
des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die
folgenden Darstellungen herausgenommen und als Fläche für die Landwirtschaft
(Bestand) dargestellt:
- Wohnbaufläche „Hanfäcker 1“ in
Berglen-Rettersburg (0,2 ha)
- Wohnbaufläche „Schillenberg II“
in Berglen-Erlenhof (0,8 ha)
- Wohnbaufläche „Tauernstraße-Süd“
in Berglen-Streich (0,4 ha)
- Wohnbaufläche „Karlstraße“ in
Berglen-Ödernhardt (0,1 ha)
3. Die Begründung vom 28.04.2017 wird festgestellt.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 309/2017 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.