Der Bau- und Umweltausschuss fasst den
einstimmigen Beschluss:
1. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs.
1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB und § 84 Abs. 2 WG wird mit der
Maßgabe erteilt, dass
- die Zugangs- und Zufahrtsflächen nur mit
wasserdurchlässigen Belägen befestigt werden;
- das anfallende unverschmutzte
Niederschlagswasser in das Gewässer II. Ordnung Rohr- und Hofwiesenbach
eingeleitet wird;
- entlang der Grundstücksgrenze zum Gewässer II.
Ordnung Rohr- und Hofwiesenbach keine baulichen und sonstigen Anlagen errichtet
werden, um die Gewässerunterhaltung jederzeit zu ermöglichen;
- mit baulichen und sonstigen Anlagen entlang
des Flurstücks Nr. 66 ein Mindestabstand von 0,75 m eingehalten wird;
- die Auflagen des Amtes für Umweltschutz
beachtet werden.
2. Es
wird angeregt, das Garagendach extensiv zu begrünen.
3. Die Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an das Baugrundstück dem geplanten Vorhaben zu.
Auf die Sitzungsvorlage 76/2017 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Nachfolgend erläutert Herr Rabenstein das Bauvorhaben anhand der Planunterlagen ausführlich.