Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:

 

1.      Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB und § 84 Abs. 2 WG wird mit der Maßgabe erteilt, dass

 

         -  die Zugangs- und Zufahrtsflächen nur mit wasserdurchlässigen Belägen befestigt werden;

 

         -  das anfallende unverschmutzte Niederschlagswasser in das Gewässer II. Ordnung Rohr- und Hofwiesenbach eingeleitet wird;

 

         -  entlang der Grundstücksgrenze zum Gewässer II. Ordnung Rohr- und Hofwiesenbach keine baulichen und sonstigen Anlagen errichtet werden, um die Gewässerunterhaltung jederzeit zu ermöglichen;

 

         -  mit baulichen und sonstigen Anlagen entlang des Flurstücks Nr. 66 ein Mindestabstand von 0,75 m eingehalten wird;

 

-  die Auflagen des Amtes für Umweltschutz beachtet werden.

 

2.         Es wird angeregt, das Garagendach extensiv zu begrünen.

 

3.         Die Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an das Baugrundstück dem geplanten Vorhaben zu.

 

 


Auf die Sitzungsvorlage 76/2017 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Nachfolgend erläutert Herr Rabenstein das Bauvorhaben anhand der Planunterlagen ausführlich.