Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt mit sechs Ja-Stimmen und fünf Nein-Stimmen mehrheitlich die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Abs. 1 BauGB.

 


Bürgermeister Friedrich führt anhand der Sitzungsvorlage BUA/081/2017, welche Bestandteil des Protokolls ist, in den Sachverhalt ein.

 

Gemeinderätin Jooß empfiehlt, das Einvernehmen zu erteilen, da das Zelt nur als Spielzelt und nicht etwa als Ferienwohnung genutzt werden solle.

Auch Gemeinderat Walter stimmt dem zu und geht davon aus, dass das Zelt nicht für die Ewigkeit dort stehen wird.

 

Gemeinderat Frey vergleicht das Vorhaben mit Geschirrhüten im Außenbereich und gibt zu bedenken, dass ein Einvernehmen bei anderen Bürgern für Aufwind sorgen könnte.

 

Bürgermeister Friedrich erwidert, dass es sich im Sachverhalt um ein Vorhaben im Innenbereich handle und dies daher nicht vergleichbar sei.

 

Gemeinderat Möhler weist darauf hin, dass das Objekt sobald die Hecken höher seien, nicht mehr sichtbar sein wird. Er gibt jedoch auch zu bedenken, dass das Vorgehen formal nicht in Ordnung sei und kein Präsenzfall geschaffen werden solle.

 

Herr Rabenstein fügt hinzu, dass Zelte in der Praxis sehr selten vorkommen und diese nicht vom Bebauungsplan umfasst sind, da es sich nicht um eine klassische Nebenanlage handle.

 

Auf Nachfrage von Gemeinderat Haller und Gemeinderätin Rommel erklärt Herr Rabenstein, dass man nur in einem Baugenehmigungsverfahren Befristungen, usw. erteilen kann und dies im vorliegenden Fall daher nicht möglich sei.

 

Gemeinderat Moser stellt den Antrag, einen Beschluss zu fassen, in dem das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

 

Gemeinderat Geck stellt in Frage, wie die Entscheidung bei einem Zelt, das als Lagermöglichkeit genutzt werden würde, fallen würde. Außerdem gibt er ebenfalls zu bedenken, dass kein Präsenzfall für künftige, ähnliche Vorhaben geschaffen werden soll.

 

Bürgermeister Friedrich erwidert, dass der Sachverhalt nicht allgemein beantwortet werden könne, sondern nach örtlichen Gegebenheiten und Einzelfall beurteilt werden muss. Er fügt hinzu, dass das Grundstück innerhalb der letzten drei bis vier Jahre stark aufgewertet wurde.

 

Herr Rabenstein informiert, dass es seither keine Beschwerden oder Einwendungen aus der Nachbarschaft gab.

 

Auf Vermutung von Gemeinderat Moser bestätigt Herr Rabenstein, dass das Zelt nicht als Lagerraum dient. Er zitiert aus dem Brief des Eigentümers, dass es als Spielzelt für die Enkel und für ihn als persönliche Erinnerung diene.