Anschließend wird über den geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

 

Der Gemeinderat fasst nachfolgend den einstimmigen Beschluss:

 

Für den Umbau wird ein 50 %-iger Zuschuss gemäß der Aufstellung der Baukostenberechnung nach DIN 276, Fortschreibung vom 02.11.2017, bis zu einem maximalen anrechenbaren Betrag i.H.v. 94.150,86 € gewährt.

 

Die für die technische Trennung der drei künftigen Gebäudeteile anfallenden Kosten i.H.v. voraussichtlich 10.350,00 € werden vollständig von der Gemeinde übernommen.

 

Der Vorsitzende wird dazu ermächtigt, Abschlagszahlungen gemäß der hälftigen Beteiligung bis zur Höhe von maximal 75 % der voraussichtlichen Gesamtkosten zu gewähren. Die Schlusszahlung erfolgt im Zuge der festgestellten Kostenabrechnung durch das Architekturbüro j + j PLANCONCEPT GmbH, Urbach.


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 355/2017 und die Tischvorlage vor. Die Vorlagen sind Bestandteil des Protokolls.

 

Der Vorsitzende begrüßt das Vorstandsteam der Landfrauen, den mit der Koordination der Sanierungsarbeiten betrauten Herrn Rolf Weng sowie Herrn Architekt Frieder Jud und leitet nachfolgend in die Thematik ein. Er führt ergänzend aus, dass die Gemeinde die Kosten für den Architekten zu 100 % übernehmen werde. Für die Landfrauen gibt es über die Vereinsförderrichtlinien noch die Möglichkeit, dass die Gemeinde für ein etwaiges Darlehen eine Ausfallbürgschaft übernehmen könne, falls dies erforderlich würde. Erwähnenswert sind an dieser Stelle auch die sehr vielen im Ehrenamt geleisteten Arbeitsstunden, eine beachtliche Leistung, die Respekt verdient.

 

Gemeinderat Schade nimmt Bezug auf die Baukosten. Nach Beschlussfassung im Gemeinderat am 09.05.2017 wurden 50% der Gesamtkosten der Maßnahme von der Gemeinde in Aussicht gestellt. Die Gemeinde geht davon aus, dass für die Baumaßnahme aufgrund der umfangreichen ehrenamtlichen Eigenleistungen Aufwendungen in Höhe von voraussichtlich 64.336,00 Euro anfallen, die Kostenaufstellung des Architekten geht hingegen von ca. 95.000 € aus. Gemeinderat Schade ist der Auffassung, dass für die Bezuschussung die ca. 95.000 € herangezogen werden sollten, um das ehrenamtliche Engagement der Landfrauen auch entsprechend wertzuschätzen.

 

Der Vorsitzende stellt klar, dass sich die Kosten bei einer kompletten Fremdvergabe auf rund 95.000 € belaufen würden. Nach Abzug der Eigenleistungen durch die Landfrauen liegen die Kosten noch bei rund 65.000 €. Der Gemeinderat müsse entscheiden, ob eine Förderung aus den tatsächlich anfallenden Kosten, also aus den Gesamtkosten abzüglich der Eigenleistungen erfolgen sollte oder ob die Baukostenberechnung bei Fremdvergabe herangezogen werde.

 

Gemeinderat Klenk hebt die Sondersituation der Landfrauen hervor, die das ursprüngliche Vereinsgebäude aufgrund einer Eigennutzung der Gemeinde (für Kindergarten) verlassen mussten. Der Umbau der neuen Räumlichkeiten musste also notgedrungen vorgenommen werden. Deshalb sollten die vielen ehrenamtlichen Stunden auch entsprechend honoriert werden. Sonst sind die Vereine, die Eigenleistungen erbringen, noch gestraft. Als Berechnungsgrundlage sollen deshalb die ca. 95.000 € herangezogen werden.

 

Gemeinderat Frey schlägt vor, den Betrag auf ca. 95.000 € zu deckeln.

 

Gemeinderätin Jooß schließt sich den Ausführungen von Gemeinderat Klenk an. In der Sitzung am 09.05.2017 wurde Wert darauf gelegt, dass nur die Maßnahmen durchgeführt werden sollen, die unbedingt notwendig sind und dass es dabei nicht nach dem Motto „nice to have“ gehe. Sie ist deshalb der Auffassung, dass die ca. 95.000 € als Ausgangspunkt für die Bezuschussung herangezogen werden sollen.

 

Architekt Jud betont, dass die Gesamtkosten mit ca. 95.000 € gewissenhaft ermittelt wurden und nur das Nötigste gemacht werden soll. Die Kosten wurden objektiv ermittelt. Die große Eigenleistungsbereitschaft stellt einen gewissen Betrag dar.

 

Herr Weng freut sich, dass der Gemeinderat die freiwillig geleisteten Stunden gewertet sehen will. Er gibt zu bedenken, dass die Landfrauen gezwungen waren, ihr Vereinsheim aufzugeben. Keiner hatte gedacht, dass die neuen Räumlichkeiten mit so viel Aufwand umgebaut werden müssen. Die Landfrauen können die Investitionen nicht alleine schultern und sind auf die Mitarbeit vieler Personen angewiesen.

 

Auch Gemeinderätin Rommel kann ihren Vorrednern voll und ganz zustimmen. Bezüglich der von Bürgermeister Friedrich angesprochenen Folgeentscheidungen bei anderen Vereinen führt sie aus, dass man immer unterschiedliche Fälle gehabt habe und nie eine einheitliche gerade Linie gefahren werden konnte.  

 

Der Vorsitzende schlägt vor, den Beschlussantrag dahingehend abzuändern, dass für den Umbau ein 50 %-iger Zuschuss gemäß der Aufstellung der Baukostenberechnung nach DIN 276, Fortschreibung vom 02.11.2017, bis zu einem maximalen anrechenbaren Betrag i.H.v. 94.150,86 € gewährt werden soll.