Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:

 

1.            Die während der öffentlichen Auslegung zum FNP-Änderungsentwurf vom 07.10.2016 abgegebenen Stellungnahmen werden entsprechend den Ausführungen in Anlage 4 zu dieser Vorlage behandelt.

 

2.            Die 11. Änderung des am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird festgestellt.

               

                In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000-2015 des Gemeindeverwaltungsverbandes Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden neuen Darstellungen aufgenommen:

·         Wohnbaufläche „Hanfäcker 2“ in Berglen-Rettersburg (ca. 2,1 ha)

·         Gemeinbedarfsfläche „Kindertageseinrichtung Rettersburg“ in Berglen-Rettersburg (0,2 ha)

 

Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000-2015 des Gemeindeverwaltungsverbandes Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden Darstellungen herausgenommen:

 

·         Wohnbaufläche „Hanfäcker 1“ in Berglen-Rettersburg (0,2 ha)

·         Wohnbaufläche „Schillenberg II“ in Berglen-Erlenhof (0,8 ha)

·         Wohnbaufläche „Tauernstraße-Süd“ in Berglen-Streich (0,4 ha)

·         Wohnbaufläche „Karlstraße“ in Berglen-Ödernhardt (0,1 ha)

 

3.            Maßgebend ist der vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigte Lageplan vom 07.10.2016 im Maßstab 1 : 5.000.

 

4.            Die Begründung vom 28.04.2017 wird festgestellt.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 368/2017 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.