Der Gemeinderat fasst den
einstimmigen Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung zum FNP-Änderungsentwurf
vom 07.10.2016 abgegebenen Stellungnahmen werden entsprechend den Ausführungen
in Anlage 4 zu dieser Vorlage behandelt.
2. Die 11. Änderung des am 29.05.2006 genehmigten
gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands
Winnenden und der Gemeinde Berglen wird festgestellt.
In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen
Flächennutzungsplan 2000-2015 des Gemeindeverwaltungsverbandes Winnenden und
der Gemeinde Berglen werden die folgenden neuen Darstellungen aufgenommen:
·
Wohnbaufläche „Hanfäcker 2“ in
Berglen-Rettersburg (ca. 2,1 ha)
·
Gemeinbedarfsfläche „Kindertageseinrichtung
Rettersburg“ in Berglen-Rettersburg (0,2 ha)
Aus dem am 29.05.2006
genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000-2015 des Gemeindeverwaltungsverbandes
Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden Darstellungen
herausgenommen:
·
Wohnbaufläche „Hanfäcker 1“ in
Berglen-Rettersburg (0,2 ha)
·
Wohnbaufläche „Schillenberg II“ in
Berglen-Erlenhof (0,8 ha)
·
Wohnbaufläche „Tauernstraße-Süd“ in
Berglen-Streich (0,4 ha)
·
Wohnbaufläche „Karlstraße“ in
Berglen-Ödernhardt (0,1 ha)
3. Maßgebend ist der vom Stadtentwicklungsamt der Stadt
Winnenden gefertigte Lageplan vom 07.10.2016 im Maßstab 1 : 5.000.
4. Die Begründung vom 28.04.2017 wird festgestellt.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 368/2017 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.