Der
Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:
1. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem
Antrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird mit der
Maßgabe erteilt, dass der geplante Stellplatz bis zum Bezug der Wohnung
hergestellt ist.
2. Die Gemeinde Berglen stimmt dem Antrag
auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Bauamtsleiter Rabenstein erläutert den Sachverhalt ausführlich anhand der Sitzungsvorlage BUA 93/2018 und der Planunterlagen. Diese ist Bestandteil des Protokolls.