Der Bau- und Umweltausschuss beschließt
einstimmig:
1. Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird erteilt.
2. Die
Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzer an das Baugrundstück zu.
Bauamtsleiter Rabenstein erläutert den Sachverhalt ausführlich anhand der Sitzungsvorlage 99/2018 und den Planunterlagen. Diese ist Bestandteil des Protokolls.