Der Bau- und Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird erteilt.
2.
Die
Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Auf die Sitzungsvorlage 100/2018, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.