Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat fasst nachfolgend den einstimmigen Beschluss:

 

Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, Variante 3 weiterzuverfolgen, d.h. es wird mit dem Bau des HB-Gebäudes sowie der Edelstahltanks begonnen und ein erneuter Förderantrag für die technischen Trinkwasseraufbereitungsanlagen gestellt. Zusätzlich wird eine Bestätigung der Förderunschädlichkeit des vorzeitigen Baubeginns beantragt. Die Baumaßnahme wird nicht komplett in 2018 ausgeschrieben. Die Gewerke der Trinkwasseraufbereitung werden im Jahr 2019, nach Erhalt des Förderbescheides (oder dessen Ablehnung) ausgeschrieben.

 

 


Auf die Sitzungsvorlage 418/2018 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Der Vorsitzende erteilt nach einer kurzen Einführung in die Thematik das Wort an den planenden Ingenieur Herrn Simon Fetzer vom Ingenieurbüro Riker + Rebmann.

 

Anhand einer PowerPoint-Präsentation erläutert Herr Fetzer die Möglichkeiten beim weiteren Vorgehen bezüglich des Neubaus des Hochbehälters Galgenberg.

 

Zur Anfrage von Gemeinderat Moser führt Herr Fetzer aus, dass es sich bei der Aufbereitungstechnik um einen leistungsfähigen Filter handelt, der sogar Bakterien und Viren zurückhält. Mit Kosten von ca. 200.000 € muss gerechnet werden. Auch die Elektrotechnik ist förderfähig, sodass schätzungsweise von einer Fördersumme von 300.000 bis 350.000 € auszugehen ist. Die Förderung hiervon würde 80 % betragen.

Zur Anfrage von Gemeinderat Scherhaufer teilt Herr Fetzer mit, dass Wasserenthärtungsanlagen grundsätzlich nie förderfähig sind.

 

Der Vorsitzende ergänzt, dass es von der Netzstruktur auch schwierig wäre, einen zentralen Standpunkt zu wählen.

 

Kämmerer Schreiber gibt zu bedenken, dass die zahlreichen Enthärtungsanlagen auf die Gebühr umgelegt werden müssten.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, Variante 3 ins Auge zu fassen, da es durchaus wahrscheinlich ist, dass für die technischen Trinkwasseraufbereitungsanlagen eine Bezuschussung erfolgt.