Neubau eines Einfamilienwohnhauses und einer Doppelgarage auf dem Grundstück Linckestraße 9, Flst.Nr. 1204/2 in Oppelsbohm
Die Antragsteller haben
kürzlich das Grundstück Linckestraße 9 in Oppelsbohm erworben und möchten auf
der Baufläche nun ein Einfamilienwohnhaus mit einer Grundfläche von 10,12 m x
10,72 m errichten. Die Traufhöhe des neuen Wohnhauses beträgt, gemessen von der
Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH), 4,40 m. Die Firsthöhe ist in den vorliegenden
Unterlagen mit 8,35 m ab EFH angegeben. Das Dach des Hauses soll nach den Vorstellungen
der Bauherren mit einer Neigung von 40° und einer Ziegeleindeckung ausgeführt
werden. Die Parkierung wird in einer Doppelgarage erfolgen, die östlich des
Gebäudes, an der Grenze zum Grundstück Linckestraße 7, platziert werden soll.
Die hier bestehende Garage muss in diesem Zusammenhang abgebrochen werden.
Bei dem Grundstück
handelt es sich um eine klassische Baulücke, die nicht im Geltungsbereich eines
qualifizierten Bebauungsplanes liegt. Entlang der Linckestraße verläuft
allerdings eine Baulinie, die die Abstände zwischen dem Verkehrsraum und den
Gebäuden regelt. Das Bauvorhaben selbst ist gemäß § 34 Abs. 1 BauGB zu
beurteilen.
Die Verwaltung hat gegen
die Errichtung des Gebäudes keine städtebaulichen Bedenken. Das Wohnhaus wird
sich sowohl größenmäßig, als auch von den Höhenausmaßen, wie die vorliegenden
Ansichten verdeutlichen, gut in die Gebäudelandschaft der Linckestraße
integrieren.
Dem Bau- und
Umweltausschuss wird vor diesem Hintergrund empfohlen, das gemeindliche
Einvernehmen unter Auflagen herzustellen.
1 x Bauakte "Linckestraße 9"
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass
- das anfallende Niederschlagswasser auf dem
Baugrundstück beseitigt wird. Dabei ist sicherzustellen, dass dieses nicht auf
die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen gelangt;
- sämtliche Zugangs-, Zufahrts- und
Stellplatzflächen nur mit wasserdurchlässigen Belägen befestigt werden.
2.
Es wird angeregt, das Dach der Garage mit einer
extensiven Begrünung zu versehen.
3. Die
dezentrale Beseitigung des Niederschlagswassers auf dem Baugrundstück ist
anzustreben. Sollte eine getrennte Beseitigung des Regenwassers nicht möglich
sein, sind der Gemeindeverwaltung die Gründe hierfür schriftlich mitzuteilen.
3.
Die
Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an das Baugrundstück dem Vorhaben zu.
Lageplanauszug
Schnitt
Nordansicht
Westansicht
Ostansicht
Südansicht